# taz.de -- Urteil zur Religionsfreiheit: Dienstuniform und Kette mit Kreuz
       
       > Der Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Religionsfreiheit von Christen
       > am Arbeitsplatz: Das Kreuz über der Arbeitskleidung muss der Arbeitgeber
       > ertragen.
       
 (IMG) Bild: Darf in der Regel während der Arbeit sichtbar getragen werden: das Kruzifix.
       
       WOLFSBURG taz | Arbeitgeber dürfen ihren Beschäftigten in der Regel nicht
       verbieten, ein sichtbares Kreuz bei der Arbeit zu tragen. Das entschied
       jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem
       britischen Fall. Christen dürfen bei der Arbeit aber nicht Homosexuelle
       diskriminieren – auch wenn sie das für einen Inhalt ihres Glaubens halten.
       
       Der Straßburger Gerichtshof entschied am Dienstag vier Fälle zur
       Religionsfreiheit von Christen in Großbritannien. Erfolg hatte die
       60-jährige Nadia Eweida, die an einem Check-in-Schalter der
       Fluggesellschaft BA arbeitete.
       
       Ihr Arbeitgeber verbot ihr zeitweise, über der Dienstuniform ein Kreuz um
       den Hals zu tragen. Religiöse Symbole und Schmuck störten das Corporate
       Design der Firma. Sie könne das Kreuz unter der Uniform verstecken. Es gebe
       keine christliche Pflicht, ein sichtbares Kreuz zu tragen. Britische
       Gericht bestätigten die Auflage.
       
       Doch der EGMR ließ diese Argumente nicht gelten. In der Abwägung habe die
       Religionsfreiheit der Christin mehr Gewicht – zumal BA für andere religiöse
       Symbole wie Turbane und Kopftücher damals Ausnahmen zugelassen hatte.
       
       Gegen BA sprach auch, dass das Kruzifixverbot inzwischen längst wieder
       aufgehoben wurde. Großbritannien muss Eweida 2.000 Euro Entschädigung
       zahlen.
       
       In einem anderen Fall wurde ein Kreuzverbot allerdings bestätigt. Der
       Altenpflegerin Shirley Chaplin wurde von ihren Vorgesetzten aus
       Sicherheits- und hygienischen Gründen eine Kruzifix-Halskette untersagt.
       Verwirrte Kranke könnten an der Kette ziehen. Solche Gründe seien geeignet,
       einen Eingriff in die Religionsfreiheit zu rechtfertigen, so Straßburg.
       
       Gescheitert sind auch zwei Klagen von Christen, die glauben, dass
       Homosexuelle gegen göttliche Gebote verstoßen. Die Standesbeamtin Lilian
       Ladele weigerte sich, homosexuelle Paare zu trauen. Der Eheberater und
       Sexualtherapeut Gary McFarlane wollte keine Homosexuellen beraten.
       
       In beiden Fällen hatte der Arbeitgeber mit Kündigung gedroht, was englische
       Gerichte und auch der Straßburger Gerichtshof für berechtigt hielten.
       Religiöse Gründe rechtfertigen nicht, andere Menschen bei der Arbeit zu
       diskriminieren. Gegen die Urteile sind Rechtsmittel möglich.
       
       15 Jan 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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