# taz.de -- Kommentar Kruzifix-Streit: Das Kreuz mit der Heiligkeit
       
       > Die auftrumpfende Kruzifix-Huberei mag unsympathisch und desintegrativ
       > sein, doch dies ist eine politische Frage, keine Frage der Grundrechte.
       
       Kruzifixe in der Schule zeigen, wer der "Herr im Haus" ist. Und gemeint ist
       damit nicht der Herr Jesu, sondern dass die eingeborene christliche
       Bevölkerung in einer immer pluralistischeren Gesellschaft die "Leitkultur"
       verkörpert.
       
       Zugleich ist das Kruzifix aber auch ein religiöses Symbol. Und wenn der
       Staat muslimische, jüdische und ungläubige Schüler zwingt, in Schulräumen
       mit einem Kreuz zu lernen, dann ist natürlich ihre Religionsfreiheit und
       auch das Erziehungsrecht der Eltern betroffen. Der Europäische Gerichtshof
       für Menschenrechte, der jetzt über die Kruzifixe in italienischen Schulen
       entscheiden muss, sollte beide Fragen sauber trennen. Die klagende Mutter
       beruft sich zu Recht auf ihre Grundrechte und die ihrer Kinder. Hier ist
       zumindest ein Mechanismus zu schaffen, wie er in Bayern seit zehn Jahren
       praktiziert wird. Wenn Eltern verlangen, das Kreuz abzuhängen, muss es
       abgehängt werden. Das ist lästig, aber die Beeinträchtigung durch ein
       Kruzifix im Klassenzimmer ist auch nicht allzu hoch. In unserer weltlich
       geprägten Gesellschaft ist es kaum mehr als Folklore.
       
       Dagegen hat der Straßburger Gerichtshof kein Mandat, die italienische
       Identitätspolitik zu beurteilen. Die auftrumpfende Kruzifix-Huberei mag
       unsympathisch und desintegrativ sein, doch dies ist eine politische Frage,
       keine Frage der Grundrechte. Ob ein Staat sich in seiner Symbolik religiös
       neutral oder christlich fundiert präsentiert, müssen nicht europäische
       Richter entscheiden.
       
       Italien muss sich allerdings vorhalten lassen, dass seine Identitätspolitik
       scheinheilig ist. Wer sich in der Verfassung zur Trennung von Kirche und
       Staat bekennt, kann nicht gleichzeitig dazu auffordern, Kreuze in den
       staatlichen Schulen aufzuhängen.
       
       30 Jun 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
       
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