# taz.de -- Urteil aus Straßburg: Kruzifix verletzt kein Grundrecht
       
       > Kruzifixe in Klassenzimmern verletzen keine Grundrechte, urteilte der
       > Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Es gibt damit Italiens
       > Regierung Recht.
       
 (IMG) Bild: Kein Problem für die Menschenrechte.
       
       FREIBURG taz | Das Gericht wollte sich nicht mit halb Europa anlegen. Der
       Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verbietet Italien nun
       doch nicht, Kruzifixe in staatlichen Schulräumen aufzuhängen. Die
       17-köpfige große Kammer des Gerichtshofs korrigierte damit ein Urteil der
       nur siebenköpfigen EGMR-Kammer aus dem November 2009.
       
       Klägerin war die aus Finnland stammende italienische Mutter Soile Lautsi.
       Sie verlangte 2001, dass in den Schulräumen ihrer zwei Söhne, damals 11 und
       13 Jahre alt, die Kruzifixe abgenommen werden. Doch die Aufforderung fand
       kein Gehör, weder bei den Schulbehörden noch bei den italienischen
       Gerichten.
       
       Erst beim EGMR hatte sie im letzten November Erfolg. Der Staat sei im
       Bereich der öffentlichen Erziehung zu Neutralität verpflichtet, so die
       Straßburger Richter. Kruzifixe in öffentlichen Schulen verstießen gegen die
       Europäische Menschenrechtskonvention. Doch Italien legte Rechtsmittel ein -
       und wurde dabei von immerhin zehn weiteren katholisch oder orthodox
       geprägten Mitgliedstaaten des Europarats unterstützt, darunter Russland und
       Griechenland.
       
       Das Rechtsmittel hatte Erfolg. Obwohl die EGMR-Kammer 2009 noch einstimmig
       gegen Italien entschieden hatte, wurde dem Land jetzt ein
       "Beurteilungsspielraum" zugestanden. Das neue Urteil fiel mit 15 zu 2
       Richterstimmen. Nunmehr gilt: Jeder der 47 Staaten des Europarats kann
       selbst entscheiden, wie er seine Erziehungsziele mit den Elternrechten in
       Einklang bringt, solange die Kinder nicht religiös "indoktriniert" werden.
       Dabei sei es zulässig, wenn der "Mehrheitsreligion eine dominante
       Sichtbarkeit in der schulischen Umgebung" eingeräumt werde. Das Kruzifix an
       der Wand des Klassenzimmers sei nur ein "passives" Symbol, das nicht mit
       staatlichem Unterricht oder der Teilnahme an religiösen Veranstaltungen
       verglichen werden könne.
       
       Das Kruzifix sei auch deshalb akzeptabel, weil nichts darauf hinweise, dass
       sich italienische Schulen gegenüber andersgläubigen oder atheistischen
       Schülern intolerant verhielten. Schüler könnten mit "religiös konnotierter"
       Kleidung in die Schule kommen, freiwilliger Religionsunterricht in allen
       Konfessionen sei möglich.
       
       Auf Deutschland hat das Urteil keine Auswirkungen. Hier hat das
       Bundesverfassungsgericht schon 1995 entschieden, dass der Staat Kinder
       nicht verpflichten kann, "unter dem Kreuz" zu lernen. Das war vor allem in
       Bayern umstritten, wo bis heute Kruzifixe in den Klassenzimmern von Grund-
       und Hauptschulen hängen. Eltern können allerdings verlangen, dass sie
       abgenommen werden.
       
       18 Mar 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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