# taz.de -- Kruzifix-Streit vor Gericht: Langer Kampf um ein Symbol
       
       > Der Europäische Gerichtshof verhandelt darüber, ob Kreuze in Schulen eine
       > Verletzung der Menschenrechtskonvention sind.
       
 (IMG) Bild: Müssen europäische Staaten in religiösen Fragen neutral sein oder dürfen sie religiöse Symbole als Ausdruck ihrer nationalen Identität benutzen?
       
       STRASSBURG taz | Die Frage berührt das in Jahrhunderten gewachsene
       Selbstverständnis des christlichen Abendlandes. Müssen europäische Staaten
       in religiösen Fragen neutral sein oder dürfen sie religiöse Symbole als
       Ausdruck ihrer nationalen Identität benutzen? Darüber verhandelte am
       Mittwoch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Konkret ging es um
       Kruzifixe in italienischen Schulen, doch die Bedeutung des Falles reicht
       weit darüber hinaus.
       
       Ausgelöst hatte den Rechtsstreit die italienische Mutter Soile Lautsi. Sie
       verlangte 2001, dass in den Schulräumen ihrer zwei Söhne, damals 11 und 13
       Jahre alt, die Kruzifixe abgenommen werden. In Italien besteht eine
       Regierungsempfehlung, ein Kreuz im Klassenzimmer aufzuhängen. Die konkrete
       Entscheidung treffen aber lokale Schulbehörden. Doch Lautsis Aufforderung
       fand kein Gehör, weder bei den Behörden noch bei den italienischen
       Gerichten.
       
       Erst beim Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte hatte sie im letzten
       November Erfolg. Der Staat sei im Bereich der öffentlichen Erziehung zu
       Neutralität und Pluralismus verpflichtet, so die Straßburger Richter.
       Kruzifixe in öffentlichen Schulen verstießen gegen die Europäische
       Menschenrechtskonvention, die 47 Staaten unterzeichnet haben. Doch Italien
       legte Rechtsmittel ein. Jetzt muss die mit 17 Richtern besetzte Große
       Kammer des Gerichtshofs entscheiden.
       
       "Hier wurden keine Menschenrechte verletzt", betonte Nicola Lettiere, der
       Vertreter Italiens, "das ist vielmehr eine politische und ideologische
       Frage." Er bezeichnete die Klägerin als "militante Atheistin", die der
       Gesellschaftsmehrheit ihren Willen aufzwingen wolle. Das Kreuz sei ein
       "volkstümliches Symbol", das zur Identität Italiens gehöre. Es diene nicht
       der Indoktrination oder Missionierung der Kinder, es sei vielmehr ein
       "stummes Symbol", das keinen Einfluss auf den Unterricht habe. "In Italien
       kann auch ein atheistischer Lehrer oder eine muslimische Lehrerin mit
       Kopftuch in einem Klassenzimmer mit Kruzifix unterrichten", erklärte der
       Regierungsvertreter.
       
       Die Vertreter der Klägerin halten das Kreuz dagegen vor allem für ein
       religiöses Zeichen. "Wer ein Klassenzimmer mit Kruzifix sieht, kann den
       Eindruck nicht vermeiden, dass sich der Staat mit dem katholischen Glauben
       identifiziert", sagte Anwalt Nicolo Paoletti. Er berief sich auch auf die
       klare Trennung von Kirche und Staat, die in der italienischen Verfassung
       garantiert ist. "Im italienischen Verfassungsgericht hing bis 2001 ein
       Kreuz, dann haben es die Richter entfernt, weil es dem säkularen Charakter
       des Staates widerspricht", erinnerte der Anwalt.
       
       Die aus Finnland stammende Soile Lautsi war in Straßburg nicht erschienen.
       Sie will aus Furcht vor Anfeindungen nicht öffentlich auftreten und
       fotografiert werden. Ob sie tatsächlich Atheistin sei, wollte ihr Anwalt
       ausdrücklich offen lassen. "Das ist hier irrelevant", sagte er, "sie könnte
       Jüdin sein, Protestantin oder ungläubig, es geht hier um die Neutralität
       des Staates."
       
       Gegen eine staatliche Neutralitätspflicht argumentierte jedoch der
       renommierte New Yorker Rechtsprofessor Josef Weiler, der in Straßburg
       großen Eindruck hinterließ. Er vertrat die Interessen von zehn Staaten, die
       Italien unterstützten, darunter Russland, Griechenland und Rumänien. "Die
       Trennung von Kirche und Staat gilt bisher nur in einem Teil Europas, rund
       die Hälfte der Bürger leben aber nicht in laizistischen Staaten." Sein
       Musterbeispiel war England. "Dort gibt es eine Staatskirche, die Queen ist
       als Staatsoberhaupt zugleich Oberhaupt der anglikanischen Kirche, und in
       der Nationalhymne heißt es ,God save the Queen'." Letztlich gehe es um
       nationale Identitäten, die nicht zentral vom Straßburger Gerichtshof für
       Menschenrechte vorgegeben werden sollten. "Frankreich mit Kruzifixen ist
       nicht mehr Frankreich. Italien ohne Kruzifixe ist nicht mehr Italien",
       proklamierte der jüdische Professor, der mit Kippa auftrat.
       
       Das Straßburger Urteil wird erst in einigen Monaten verkündet. In
       Deutschland hatte 1995 das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der
       Staat Kinder nicht verpflichten kann, "unter dem Kreuz" zu lernen.
       
       30 Jun 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
       
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