# taz.de -- Rechtliche Lage bei Blasphemie: Kein Schutz für Gott
       
       > Sind religionskritische Äußerungen wie die Vorführung des Schmäh-Videos
       > rechtlich erlaubt? In Deutschland gilt: Es darf kritisiert werden,
       > Religion zu beschimpfen ist strafbar.
       
 (IMG) Bild: Deine Mudda: Dafür gab es eine Anzeige wegen Blasphemie.
       
       FREIBURG taz | In Deutschland ist die Beschimpfung religiöser Bekenntnisse
       strafbar, wenn sie „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“.
       Geregelt ist das in Paragraf 166 des Strafgesetzbuches. Dort ist eine
       Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe angedroht.
       
       Anders als in Blasphemie-Gesetzen der vormodernen Zeit wird hier nicht Gott
       geschützt, sondern der öffentliche Frieden. Wer leicht erzürnbare
       muslimische Gläubige provoziert, macht sich also eher strafbar, als wer
       eine bedächtige evangelische Landeskirche herausfordert.
       
       Der katholische Bischof Ludwig Schick hat deshalb vor wenigen Wochen
       gefordert, „jede Verspottung religiöser Werte und Gefühle“ unter Strafe zu
       stellen. In den vergangenen Jahrzehnten wurde jedoch eher über die völlige
       Abschaffung des Paragrafen 166 gestritten. Anlass gaben Strafverfahren, die
       meist auf Betreiben der katholischen Kirche geführt wurden. So wurde ein
       Aufkleber mit einem durchgestrichenen Kruzifix und der Aufschrift
       „Masochismus ist heilbar“ als strafbar eingestuft.
       
       Die bloße Kritik an Religionen dürfte in der Regel von der Meinungsfreiheit
       gedeckt sein und straflos bleiben. Ebenso die künstlerische Darstellung
       solcher Kritik. Die Grenze ist jeweils bei sogenannter Schmähkritik, wenn
       es nicht mehr um die Auseindersetzung in der Sache geht, sondern nur noch
       um die Diffamierung.
       
       Die Polizei kann sowohl angekündigte Straftaten unterbinden als auch
       sonstige Gefahren abwehren. Wenn eine Filmvorführung, wie das in Berlin
       durch ProDeutschland [1][geplante Zeigen des Videos „Unschuld der
       Muslime“], mit hoher Wahrscheinlichkeit zu nicht anders abwendbaren Unruhen
       führen würde, könnte sie auch dann verboten werden, wenn man den Film nicht
       als strafbar ansieht.
       
       17 Sep 2012
       
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