# taz.de -- Psychatrische Zwangsbehandlung: Das allerallerletzte Mittel
       
       > Das neue Gesetz zur Zwangsbehandlung soll Patienten und Ärzte besser
       > absichern. Maßnahmen sollen jedoch nur in Ausnahmefällen angewandt
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Es seien „auch mit den kritischen Verbänden der Psychiatrieerfahrenen intensive Gespräche geführt“ worden, so die Bundesjustizministerin.
       
       BERLIN afp/dpa | Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
       hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Zwangsbehandlung psychisch
       kranker Menschen gegen Kritik verteidigt. Der Entwurf schreibe ausdrücklich
       fest, dass eine Behandlung gegen den Willen eines psychisch Kranken
       lediglich das „allerallerletzte Mittel“ sei, sagte die FDP-Politikerin am
       Donnerstag im Deutschlandradio Kultur.
       
       Entsprechende Hürden würden in dem Gesetz ausdrücklich festgeschrieben. Der
       Bundestag soll am am heutigen Abend über die Gesetzesinitiative der
       Koalition abstimmen. Die Ministerin wies Vorwürfe zurück, es habe keine
       ausreichend breite gesellschaftliche Debatte über das Thema gegeben. Es
       seien „mit allen Verbänden, auch mit den kritischen Verbänden der
       Psychiatrieerfahrenen intensive Gespräche geführt“ worden.
       
       Sie verwies darauf, dass weitergehende Forderungen aus den
       Landesregierungen, eine Zwangsbehandlung auch ambulant durchführen zu
       können, zurückgewiesen worden seien. „Ich glaube, dass wir jetzt deutlich
       die Situation verbessern, auch die Rechtsgrundlage klarer wird, sicherer
       wird für Ärzte“, sagte die Ministerin. Das Selbstbestimmungsrecht des
       Behandelten und die Fürsorgepflicht der Ärzte werde damit besser in einen
       Ausgleich gebracht.
       
       Union und FDP wollen mit dem Gesetz „eine hinreichend bestimmte Regelung
       für die Einwilligung des Betreuers in eine Behandlung des Betreuten, die
       dieser ablehnt“, schaffen. Dies soll vor allem für jene Fälle gelten, in
       denen eine Selbstgefährdung des Betroffenen droht.
       
       Die Neuregelung war aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofes
       notwendig geworden. Der BGH hatte im vergangenen Sommer entschieden, dass
       bislang eine rechtliche Grundlage für eine Zwangsbehandlung psychisch
       Kranker etwa mit Psychopharmaka fehlt.
       
       Mit dem Gesetzentwurf will die Koalition nun eine klare gesetzliche
       Regelung schaffen und ärztliche Zwangsmaßnahmen wieder zulassen. Die
       Regelung soll nur in Ausnahmefällen gelten.
       
       17 Jan 2013
       
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