# taz.de -- Schutz vor Geheimdienst-Überwachung: Grüne setzen sich für Linke ein
       
       > Die Grünen wollen Abgeordnete besser vor willkürlicher Beobachtung durch
       > den Verfassungsschutz schützen. Das Parlament soll dies vorab genehmigen.
       
 (IMG) Bild: Bisher gilt auch die Beobachtung von nichtextremistischen führenden Funktionären der Linken als zulässig
       
       FREIBURG/BERLIN taz | Derzeit werden rund 25 Bundestagsabgeordnete der
       Linkspartei vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Die Grünen
       halten das für verfehlt. In einem Antrag fordern sie, dass der
       Verfassungsschutz nur dann Material über Abgeordnete sammeln dürfen soll,
       wenn dies vorab von einem parlamentarischen Gremium genehmigt wurde. Über
       diesen Vorschlag diskutierte am Donnerstagabend der Immunitäts- und
       Geschäftsordnungsausschuss des Bundestags mit Sachverständigen.
       
       Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck erinnerte daran, dass Abgeordnete zum
       Schutz des Parlaments auch Immunität gegen strafrechtliche Ermittlungen
       genießen. Strafverfahren sind nur möglich, wenn der Bundestag zustimmt.
       „Für die Beobachtung durch den Verfassungsschutz muss das Gleiche gelten“,
       forderte Beck. Der konservative Rechtsprofessor Bernd Grzeszick sah dies
       anders.
       
       Ein Strafverfahren sei ein deutlich schwererer Eingriff, weil am Ende eine
       Haftstrafe drohe, während der Verfassungsschutz niemanden verhaften könne.
       Dagegen unterstützte der renommierte Polizeirechtler Christoph Gusy die
       Argumentation der Grünen: „Nur 2 Prozent der Strafverfahren enden mit einer
       Freiheitsstrafe, dennoch muss die Immunität bei jedem Ermittlungsverfahren
       aufgehoben werden.“
       
       Umstritten war auch, ob die Beobachtung und Überwachung von Abgeordneten
       einer besonderen gesetzlichen Grundlage bedarf. Kyrill-Alexander Schwarz
       von der Uni Würzburg verneinte dies. Die Arbeit des Verfassungsschutzes sei
       gesetzlich ausreichend geregelt. Die Eingriffsnormen gälten auch für
       Abgeordnete, wobei „nachrichtendienstliche Mittel“ (wie das Abhören von
       Telefonen) ohnehin fast nie gegen Parlamentarier eingesetzt würden. Und das
       Sammeln von Zeitungsartikeln sei „an der Grenze zur Bagatelle“. Dem
       widersprach der Düsseldorfer Parteienrechtler Martin Morlok: „Die
       Beobachtung eines Abgeordneten wiegt immer schwerer als die Beobachtung von
       jedermann. Sie benötigt eine eigene gesetzliche Regelung, die bisher
       fehlt.“
       
       ## Eingriff in Chancengleichheit der Parteien
       
       Wenn bekannt werde, dass sich der Verfassungsschutz mit einem Abgeordneten
       beschäftige, sei dies „rufschädigend“ und ein Eingriff in die
       Chancengleichheit der Parteien. Ähnlich argumentierte der SPD-Abgeordnete
       Dieter Wiefelspütz: „Der Bundestag ist das Herz der Demokratie“, er brauche
       daher besonderen Schutz.
       
       Die Mehrheit der Sachverständigen plädierte dafür, dass der
       Verfassungsschutz nur Abgeordnete beobachten darf, die selbst im Verdacht
       extremistischer Bestrebungen stehen. Bisher gilt auch die Beobachtung von
       nichtextremistischen führenden Funktionären der Linken als zulässig – was
       in diesem Jahr aber auf Klage des Thüringer Linksfraktionschefs Bodo
       Ramelow hin vom Bundesverfassungsgericht überprüft wird.
       
       Ein völliges Verbot geheimdienstlicher Überwachung von Abgeordneten
       forderte in der Anhörung niemand – wohl auch mit Blick auf die
       rechtsextreme NPD, die in mehreren Landtagen sitzt. Außerdem, so bemerkte
       der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis, hätten sich in den letzten
       Jahrzehnten auch schon mehrere Abgeordnete als Spione entpuppt.
       
       18 Jan 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
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