# taz.de -- Verdeckte Ermittler: Ermittlungstaktik, Lust und Liebe
       
       > In England hatte ein Undercover-Polizist regelmäßig Sex mit Frauen aus
       > der überwachten Szene. In Deutschland wäre das unzulässig, beteuert das
       > Innenministerium.
       
 (IMG) Bild: Die Berichterstattung des „Guardian“ über Mark Kennedy brachte den Stein ins Rollen.
       
       BERLIN taz | Verdeckte Ermittler von Bundeskriminalamt und Bundespolizei
       dürfen keine sexuellen Beziehungen eingehen, um Informationen zu erlangen.
       Das erklärte jetzt das Bundesinnenministerium auf eine parlamentarische
       Anfrage des Linken-Abgeordneten Andrej Hunko.
       
       Anlass der Nachfrage ist der Fall des englischen Polizisten Mark Kennedy,
       der mit falschem Namen, langen Haaren und Ohrringen einige Jahre lang
       militante Umweltschützer und Globalisierungskritiker in ganz Europa
       ausspionierte. Auch in Deutschland war Kennedy aktiv: während des
       G-8-Gipfels in Heiligendamm 2007 sowie beim Nato-Gipfel in Baden Baden
       2009.
       
       Im Rahmen seiner Spitzeltätigkeit unterhielt der Polizist Kennedy auch
       zahlreiche Liebschaften. Wie die englische Zeitung Guardian aufdeckte, war
       es durchaus üblich, dass verdeckte Ermittler sexuelle Beziehungen in der
       von ihr überwachten Szene knüpften. Jetzt klagen zehn Frauen und ein Mann
       vor dem englischen High Court auf Schadensersatz. Sie hätten ein
       emotionales Trauma erlitten, nachdem Menschen, mit denen sie „tiefe
       persönliche“ Beziehungen eingingen, sich als Spitzel entpuppten.
       
       ## Die Lustfrage
       
       Der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko wollte deshalb von der
       Bundesregierung wissen, ob sie es für zulässig hält, wenn Verdeckte
       Ermittler „Sexualität oder sonstige emotional tiefgehende Beziehungen mit
       ihren Zielpersonen oder deren Kontaktpersonen praktizieren“. Antwort: Die
       Bundesregierung ist der Auffassung, „dass das Eingehen derartiger
       Beziehungen aus ermittlungstaktischen Gründen in aller Regel unzulässig
       ist“. Und Innenstaatssekretär Klaus-Dieter Fritsche, von dem die Antwort
       stammt, fügt hinzu: „Dies gilt auch für den Einsatz von Mitarbeitern
       ausländischer Behörden in Deutschland mit deutscher Zustimmung.“
       
       Die Auskunft klingt eindeutig, enthält aber eine wichtige Einschränkung:
       Unzulässig ist der Ermittler-Sex nur, wenn er „aus ermittlungstaktischen
       Gründen“ stattfindet – sprich: Wenn der Polizist eigentlich keine Lust hat.
       Wenn der Verdeckte Ermittler aber aus Lust und/oder Liebe gerne mit einer
       Ziel- oder Kontaktperson schlafen will, scheint dies nach Ansicht von
       Staatssekretär Fritsche rechtlich nicht ausgeschlossen.
       
       Dagegen hatte der auf Geheimdienstrecht spezialisierte Anwalt Udo Kauß 2011
       im taz-interview gefordert: „Genauso wie ein Verdeckter Ermittler keine
       Straftaten begehen darf, darf er mit den Zielpersonen und deren Umfeld auch
       keine Liebesbeziehungen führen.“ Wenn ein Einsatz „aus dem Ruder“ laufe,
       müsse er abgebrochen werden.
       
       ## Der deutsche Fall Bromma
       
       In Baden-Württemberg hatte die Polizei 2010 den jungen Beamten Simon Bromma
       in linke studentische Gruppen eingeschleust. Er sollte herausfinden, ob im
       Umfeld der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) Gewaltakte gegen
       Polizisten und Nazis geplant waren. Er erschlich sich mit seiner
       freundlichen und hilfsbereiten Art in den Kreisen um die studentische
       „Kritische Initiative“ zahlreiche Freundschaften, flog dann aber auf, als
       ihn eine Ferienbekanntschaft erkannte.
       
       Sieben Betroffene aus der bespitzelten Szene erhoben im August 2011 Klage
       beim Verwaltungsgericht Karlsruhe. Sie verlangen die Feststellung, dass der
       Undercover-Einsatz gegen die linke Heidelberger Szene generell rechtswidrig
       war. Sie seien keine „gewaltbereiten Gefährder“. Außerdem seien die
       Privatsphäre und die Menschenwürde verletzt, wenn den Aktivisten „ohne
       eigenes Wissen eine Freundschaft/Bekanntschaft zu einem polizeilichen
       Ermittler aufgezwungen“ werde.
       
       Das Verfahren kommt allerdings nicht voran, weil der baden-württembergische
       Innenminister Reinhold Gall (SPD) alle Spitzelberichte Brommas gesperrt
       hat. Die Arbeitsweise Verdeckter Ermittler müsse geheim bleiben, da die
       Undercover-Agenten sonst leicht enttarnt werden könnten, argumentierte
       Gall. Dagegen klagten die Betroffenen in einem Zwischenverfahren und
       erzielten nun einen Teilerfolg.
       
       ## Teilweise rechtswidrig
       
       Der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof erklärte die Sperrung der Akten (Az.
       14 S 928/12) teilweise für rechtswidrig: Zumindest die internen
       Polizeiberichte, die nach der Enttarnung von Bromma angefertigt wurden,
       hätten nicht pauschal für geheim erklärt werden dürfen, urteilten die
       Richter. Es hätte genügt, einzelne Passagen zu schwärzen.
       
       Kläger Michael Dandl von der AIHD kann sich über den Teilerfolg nicht
       freuen. „Solange Brommas Spitzelberichte geheim bleiben, hängt der Prozess
       völlig in der Luft.“ Auch die emotionale Ausnutzung der Heidelberger
       Aktivisten könne so nicht aufgeklärt werden. Dandl und seine Mitstreiter
       wollen jetzt beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Aktensperrung
       vorgehen.
       
       4 Feb 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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