# taz.de -- Neue Konzessionsrichtlinie: EU lenkt beim Wasser ein
       
       > Weniger Kommunen sollen Aufträge EU-weit ausschreiben müssen. Diese
       > Ankündigung von EU-Binnenkommissar Barnier löst geteiltes Echo aus.
       
 (IMG) Bild: Noch nicht von der EU reglementiert: Tautropfen.
       
       BERLIN taz | Die EU-Kommission will klare Regeln festzurren. In der neuen
       Konzessionsrichtlinie soll festgelegt werden, wie das Verfahren ablaufen
       muss, wenn eine Gemeinde etwa den Betrieb von Energienetzen einem
       Privatunternehmen überträgt. Das Ziel: Transparenz herstellen, Korruption
       verhindern.
       
       Die Neuerung betrifft auch die Wasserversorgung und deshalb sind deutsche
       Städte und Gemeinden nicht damit einverstanden. Denn unter bestimmten
       Umständen müssen sie die Wasserversorgung, die bislang kommunale Versorger
       übernehmen, in Zukunft EU-weit ausschreiben. Sie fürchten
       Qualitätsverluste.
       
       Der EU-Binnenkommissar kommt den Kritikern nun etwas entgegen. In einer
       Sitzung des zuständigen Ausschusses kündigte Michel Barnier jetzt an, dass
       die EU-weite Ausschreibungspflicht für weniger kommunale Unternehmen gelten
       soll als bislang geplant. Und einmal mehr wehrte sich Barnier gegen den
       Vorwurf, er wolle die Wasserversorgung privatisieren. „Die Kommission hat
       keineswegs vor, die Wasserwirtschaft zu privatisieren – weder heute noch
       morgen“, sagte Barnier [1][laut Redemanuskript].
       
       Eine europaweite Initiative, die sich ausdrücklich gegen die
       Wasserprivatisierung fordert, hat inzwischen [2][mehr als eine Million
       Unterschriften gesammelt]. Die jüngste Entwicklung sei deshalb „auch auf
       den öffentlichen Widerstand und die laufende Europäische Bürgerinitiative
       für ein Recht auf Wasser zurückzuführen“, sagte Michael Efler,
       Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie.
       
       ## Weitere Korrekturen gefordert
       
       Ändern soll sich nun ein kleines, aber entscheidendes Detail: Bisher
       sollten Wasseraufträge europaweit ausgeschrieben werden müssen, sobald der
       kommunale Versorger mehr als 20 Prozent seines Geschäfts außerhalb der
       Kommune tätigt. Seit der Strommarkt liberalisiert ist, trifft das im
       Prinzip auf alle zu. Jetzt soll die Wassersparte separat betrachtet werden.
       Wenn also ein kommunales Unternehmen mehr als 80 Prozent seines
       Wassergeschäfts in der eigenen Kommune macht, kann auf eine Ausschreibung
       verzichtet werden.
       
       „Wenn sie sauber umgesetzt wird, habe ich kein Problem mehr mit der
       Richtlinie“, sagt Evelyne Gebhardt, SPD-Abgeordnete im Europarlament, die
       im Ausschuss deshalb nicht dafür gestimmt hat. Städtetagspräsident
       Christian Ude sprach von einem „positiven Signal“. „Den Ankündigungen
       müssen jetzt allerdings Taten folgen“, so Ude, der auch
       Aufsichtsratsvorsitzender der Münchner Stadtwerke ist.
       
       Der Verband kommunaler Unternehmen fordert weitere Korrekturen. Nach wie
       vor seien 400 von 800 der kommunalen Wasserversorger von der
       Ausschreibungspflicht betroffen, schätzt der Verband. All jene nämlich, die
       über eine private Beteiligung verfügen. Der Kölner Versorger Rheinenergie,
       an dem der RWE-Konzern zu 20 Prozent beteiligt ist, sieht das anders.
       
       Man habe Barniers Einlenken „mit sehr großer Freude“ aufgenommen, so
       Unternehmenssprecher Christoph Preuß zur taz. Sollte Barniers Ankündigung
       umgesetzt werden, gebe es keinen Grund mehr für Kritik. Denn Rheinenergie
       macht deutlich mehr als 80 Prozent seines Wassergeschäfts direkt in Köln.
       Nach der Interpretation des Unternehmens sollen auch teilprivatisierte
       Versorgungsunternehmen von der Neuregelung betroffen sein.
       
       Die grüne Europaabgeordnete Heide Rühle kann eine solche Änderung nicht
       erkennen. Zudem werde gerade kleinere Kommunen die Kooperation bei der
       Wasserversorgung weiterhin erschwert. Banier hatte lediglich schwammig
       gesagt, dass die Probleme gelöst werden können.
       
       Welche Interpretation auch stimmen mag – verbindlich ist erst ein
       schriftlicher Entwurf, der dann zwischen der EU-Kommission, den
       EU-Regierungen und dem EU-Parlament diskutiert wird. Um in jedem Fall auf
       der sicheren Seite zu sein, fordern die Kritiker eine generelle
       Ausnahmeregelung für die Wasserwirtschaft.
       
       22 Feb 2013
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-13-149_fr.htm
 (DIR) [2] /!110769/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Erb
       
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