# taz.de -- HOCHSCHULE: Rückmeldegeld retour
       
       > Senatsverwaltung reagiert auf Verfassungsgericht in Sachen
       > Rückmeldegebühr - jetzt gibt es auf Antrag Geld zurück.
       
 (IMG) Bild: Studierende bekommen Geld zurück
       
       Wer zwischen 1996 und 2004 in Berlin studiert hat, kann sich freuen: Die
       Rückmeldegebühr von 51 Euro pro Semester wird zurückgezahlt. Im November
       hatte das Bundesverfassungsgericht [1][entschieden], dass die Gebühr zu
       Unrecht erhoben wurde.
       
       Offen blieb bisher aber, ob die Sache nicht inzwischen verjährt ist. Knapp
       drei Monate dauerte die Prüfung der Senatsverwaltung für Wissenschaft.
       Jetzt liegt das Ergebnis vor, dass „allen […] von ehemaligen Studierenden
       geltend gemachten Ansprüchen auf Rückerstattung verfassungswidrig erhobener
       Rückmeldegebühren stattzugeben ist“. So heißt es in einem Schreiben der
       Senatsverwaltung an alle Universitäten sowie an den Anwalt Michael De
       Saavedra-Mai, der mehrere Dutzend Studierende in der Angelegenheit
       vertritt.
       
       Das bedeutet: Alle Studierenden aller Universitäten und Fachhochschulen
       erhalten das Geld zurück. Dabei ist egal, ob sie es damals unter Vorbehalt
       bezahlt haben. Sie müssen allerdings einen Antrag bei ihrer Hochschule auf
       Rückzahlung stellen. Ein besonderes Formular ist nicht nötig, ein
       Musterschreiben gibt es auf der [2][Website des Astas] der
       Humboldt-Universität. Der Anspruch auf Rückzahlung verjährt erst Ende
       dieses Jahres. In der Summe handelt es sich um einen "hohen zweistelligen
       Millionenbetrag", so ein Sprecher von SPD-Wissenschaftssenatorin Sandra
       Scheeres.
       
       Im Jahr 1996 hatte die Koalition aus CDU und SPD die Gebühr eingeführt.
       Eine „Initiative gegen Studiengebühr“ organisierte Demonstrationen,
       sammelte 20.000 Unterschriften, 2.500 Studierende zogen vor Gericht. Eine
       Sprecherin des Wissenschaftssenators [3][sagte damals], die Gebühr werde
       „mit Sicherheit“ nicht zurückgenommen: „Die Menschen müssen sich daran
       gewöhnen, dass Staatsleistungen in Zukunft nicht mehr umsonst zu haben
       sind.“ Der Staat lasse sich nicht „erpressen“.
       
       Im November erklärte das Bundesverfasungsgericht die [4][Rückmeldegebühren
       für verfassungswidrig]. Denn Gebühren dürfen – anders als Steuern – nur für
       einen bestimmten Zweck erhoben werden.
       
       Laut der Begründung des Gesetzes von 1996 sollte die Gebühr von damals 100
       Mark die Verwaltungskosten für die Rückmeldung decken. Doch in Wirklichkeit
       lagen diese Kosten nur bei 22,41 Mark – ein „grobes Missverhältnis“, so das
       Verfassungsgericht. Die Entscheidung der Senatsverwaltung, das Geld an alle
       Studierenden zurückzuzahlen, sei nun „die Konsequenz aus diesem Urteil“, so
       Anwalt De Saavedra-Mai.
       
       Schon vor ein paar Jahren dämmerte dem Land, dass die Gebühr rechtswidrig
       ist. Es schaffte sie aber nicht ab. Sondern erweiterte einfach den
       Verwendungszweck: Seit 2004 müssen Studierende die 50 Euro pro Semester
       nicht mehr allein für die Rückmeldung, sondern auch für die
       Studienberatung, die Arbeit der Prüfungsämter und für die "Benutzung von
       Einrichtungen" zahlen.
       
       22 Feb 2013
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-080.html
 (DIR) [2] http://www.refrat.de/article/news.rueckmeldegebuehren.html?1358479274
 (DIR) [3] /1/archiv/archiv/
 (DIR) [4] /1/archiv/archiv/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Heiser
       
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