# taz.de -- Zuviel bezahlte Rückmeldegebühren: Ex-Studis wollen Geld nicht zurück
       
       > Nur die Hälfte der Berliner Berechtigten wollen die zu Unrecht gezahlte
       > Gebühren in Höhe von 100 Mark pro Semester wiederhaben.
       
 (IMG) Bild: Nicht nur zehn Euro, satte 51 Euro verlangten Berliner Unis für die Rückmeldung
       
       Rund die Hälfte der Studierenden, die zwischen 1996 und 2004 an einer
       Berliner Hochschule eingeschrieben waren, wollen ihre zu Unrecht gezahlten
       Studiengebühren zurück. Von 70.000 dazu berechtigten Studierenden der
       Humboldt-Universität haben etwa knapp 30.000 einen Antrag auf Rückzahlung
       gestellt. Es sind allerdings noch nicht alle Anträge ausgezählt, hieß es
       aus verschiedenen Universitäten.
       
       Im November 2012 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die
       Gebühren von 100 DM oder 51 Euro von den Universitäten zu Unrecht erhoben
       worden waren: Gebühren dürften nur für einen bestimmten Zweck erhoben
       werden, hieß es im Urteil. Den hätten die Unis nicht gehabt. Bis Ende 2013
       konnten Studenten deshalb einen Antrag auf Rückzahlung stellen.
       
       Der Senat stellt für das Prozedere rund 90 Millionen Euro zur Verfügung.
       Derzeit könne er wegen der noch nicht ausgezählten Anträge aber noch nicht
       abschätzen, wie viel davon tatsächlich angefordert worden sei, sagt ein
       Sprecher der Senatsbildungsverwaltung. Im Juni 2013 seien 44 Millionen Euro
       bereits ausgezahlt gewesen.
       
       „Schlechte Information ist der Hauptgrund dafür, dass so wenige Studenten
       diesen Antrag gestellt haben“, sagt Sascha Watermann vom Asta der HU.
       Schuld daran seien sowohl die Medien, die wenig über die Möglichkeit
       berichtet hätten, aber auch die Universitäten selbst, die nicht versucht
       hätten, die Betroffenen über frühere Adress- oder Mailingslisten zu
       erreichen.
       
       Philipp Barth vom Asta der FU nennt das Prozedere der Beantragung außerdem
       „extrem chaotisch“. Einige Studenten, die im März 2013 ihren Antrag
       gestellt hätten, hätten von der FU noch immer keine Antwort bekommen. Barth
       kritisiert auch, dass eine Frist die Antragsstellung begrenzt hatte. Ein
       Lichtblick sei eine derzeit laufende Klage eines Anwalts beim
       Bundesverfassungsgericht, in der es darum gehe, ob auch angefallene Zinsen
       zurückgezahlt werden. „Dafür würde es eine neue Frist geben“, sagt er.
       
       22 Jan 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Bordel
       
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