# taz.de -- Rückmeldegebühr an Berlins Unis: Studierende wollen Geld zurück
       
       > Die Studierendenvertretungen helfen ehemaligen Studierenden dabei, ihre
       > einst bezahlten Rückmeldegebühren wiederzubekommen.
       
 (IMG) Bild: Auch die Freie Uni, hier mit ihrem Markenzeichen "the brain", kassierte Rückmeldegebühren.
       
       Ende November hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die Gebühren,
       die Berliner Universitäten in den Jahren 1996 bis 2004 zur Rückmeldung von
       Studierenden erhoben hatten, waren verfassungswidrig. Der Allgemeine
       Studierendenausschuss (Asta) der Freien Universität rät ehemaligen
       Studierenden nun, einen Antrag zur Rückzahlung der Gebühren zu stellen. Der
       Asta veröffentlichte dafür einen Musterbrief im Netz, in den Betroffene
       ihre Daten eintragen können. „Wir wollen so einerseits den betroffenen
       Ex-Studis helfen und andererseits Druck auf die Uni ausüben – damit endlich
       was passiert“, sagte Arvid Peschel vom Referat für Lehre und Studium des
       Asta. Auch die Asten der Technischen und Humboldt-Universität empfehlen,
       die Erstattung der Gebühren zu beantragen.
       
       ## Anspruch haben alle
       
       Obwohl zunächst vermutet wurde, den Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren
       hätten nur diejenigen Studierenden, die ihre Gebühr damals unter Vorbehalt
       gezahlt haben, rät Peschel allen ehemaligen Studierenden, den Antrag zu
       stellen. „Die Gebühr wurde schließlich insgesamt gekippt. Einen Anspruch
       auf Erstattung haben also alle, die sie bezahlt haben“, so Peschel.
       
       Adressat des Musterbriefes vom Asta der FU ist die Freie Universität
       selbst. Wer die Kosten im Fall einer Rückzahlung aber letztendlich tragen
       muss, ist noch unklar. In den bis 2005 geltenden Hochschulverträgen hatte
       es geheißen, dass die Rückzahlungsverpflichtungen der Hochschulen im Fall
       eines letztinstanzlichen Gerichtsbeschlusses gegen die Gebühr vom Land
       Berlin ausgeglichen werden sollen. Die Anfrage des Asta an die FU, ob die
       Uni die Gebühren erstatte, war bislang ergebnislos. Der Sprecher der
       Senatsverwaltung für Wissenschaft, Thorsten Metter, sagte, das Urteil werde
       derzeit noch gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Finanzen ausgewertet.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hatte im November der Klage zweier ehemaliger
       Studenten gegen die Gebühr Recht gegeben und die 1996 unter einer
       schwarz-roten Koalition eingeführten Rückmeldegebühren von 100 Mark (später
       51,13 Euro) für verfassungswidrig erklärt. In der Begründung des Urteils
       heißt es, die Gebührenhöhe stehe in „grobem Missverhältnis“ zu den
       tatsächlichen Verwaltungskosten der Rückmeldung, die das
       Oberverwaltungsgericht Berlin auf 22,41 Mark beziffert hatte. 2004 wurde
       die Gebührenregelung geändert.
       
       Mehr Infos unter [1][www.astafu.de]
       
       15 Jan 2013
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.astafu.de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malene Gürgen
       
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