# taz.de -- Kommentar Verfassungsgericht und NPD: Kein Schauprozess gegen Rechts
       
       > Das Verfassungsgericht hat klargestellt, dass es ein seriöses Verfahren
       > gegen die NPD führen wird. Es wird eine juristische Schlacht mit
       > ungewissem Ausgang.
       
 (IMG) Bild: Die politische Verbotsdiskussion ist keine Einbahnstraße, sondern kann von der NPD mitgestaltet werden.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hat den [1][Antrag der NPD abgelehnt, ihr die
       verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit zu bescheinigen]. Ein solcher Antrag
       sei gesetzlich nicht vorgesehen und deshalb unzulässig. Eine bloße
       Verbotsdiskussion müsse die NPD aushalten und könne sich an ihr ja auch
       beteiligen.
       
       Damit ist keine Vorentscheidung für das eigentliche Verbotsverfahren
       gefallen. Das Verfassungsgericht hat eher den Stil definiert, wie es das
       Verfahren zu führen gedenkt: auch Beiträge der NPD werden seriös geprüft.
       
       Viele Politiker haben den im letzten November eingereichten NPD-Antrag als
       bloßen PR-Gag abgetan. Nicht so die Verfassungsrichter in Karlsruhe, die
       ihn einige Monate lang ernsthaft erwogen haben. Es ist auch nicht abwegig,
       wenn eine Partei, über deren Verbot seit Jahren diskutiert wird, nun selbst
       eine Klärung herbeiführen will.
       
       Das legalistische Argument dagegen ist das schwächste. Dass derartiges im
       Gesetz über das Bundesverfassungsgericht nicht vorgesehen ist, muss kein
       Hindernis sein, wenn es um Verfassungsrechte geht. Und Parteien sind im
       Staat des Grundgesetzes nun mal besonders geschützte Akteure der
       gesellschaftlichen Selbstorganisation.
       
       Besser ist der Hinweis, dass die politische Verbotsdiskussion keine
       Einbahnstraße ist, sondern von der NPD mitgestaltet werden kann und auch
       weidlich ausgenutzt wurde. Man könnte sogar sagen, die jahrelange
       Diskussion war nicht nur eine Belastung für die NPD, sondern auch eine Art
       Dauer-Werbesendung: Vergesst die gefährlichen Nationaldemokraten nicht!
       
       Die jetzt aufgestellten Kriterien, dass eine Verbotsdiskussion nicht
       willkürlich losgetreten werden darf und nicht allein der Schikane einer
       Partei dienen soll, sind nachvollziehbar, aber im konkreten Fall
       irrelevant. Schließlich gibt die NPD genügend Anlass, über ein Verbot
       nachzudenken. Und das jahrelange Hü und Hott war kein Manöver zur
       Zermürbung der NPD, sondern die Folge einer Spaltung der etablierten
       Politik, in deren Reihen eben nur ein Teil das Verbot befürwortete und der
       andere es für kontraproduktiv hielt. Hier wurde Unentschlossenheit nicht
       vorgespielt, sondern gelebt.
       
       Etwas absurd war das Argument der NPD, sie sei schon jetzt von einem
       „faktischen Parteiverbot“ betroffen, weil sie überall ausgegrenzt werde.
       Dabei ist ihre Auflistung in den Verfassungschutzberichten und das
       Berufsverbot für NPD-Kader sicher keine Folge der Partei-Verbotsdiskussion.
       All diese Ausgrenzungs-Mechanismen folgen ihrer eigenen Rationalität und
       rechtlichen Grundlage. Zurecht verlangt das Verfassungsgericht, dass die
       NPD gegen jede Maßnahme separat klagen muss, wenn sie nicht einverstanden
       ist. Aufgrund der demokratie- und menschenfeindlichen NPD-Programmatik wird
       die Partei damit aber natürlich keinen Erfolg haben.
       
       Der NPD-Antrag war nun also die Ouvertüre zum angekündigten
       Partei-Verbotsverfahren. Die Nazi-Partei hat gezeigt, dass sie die Bühne
       leidlich bespielen und sich immer wieder ins Gespräch bringen kann. Das
       Verfassungsgericht hat seinerseits klar gemacht, dass es keinen
       Schauprozess gegen die NPD führen wird, sondern ein rechtsstaatliches
       Verfahren. Ein Verbotsverfahren wird also kein adminstrativer Spaziergang,
       sondern eine juristische Schlacht mit ungewissem Ausgang.
       
       Noch hat niemand einen Verbotsantrag eingereicht, auch der Bundesrat nicht.
       
       6 Mar 2013
       
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