# taz.de -- Antrag auf ein NPD-Verbot: Richter fordern mehr Vorbereitung
       
       > Die Verfassungrichter stellen höhere Anforderungen an das Beweismaterial,
       > um ein NPD-Verbotsverfahren zu beginnen. Das Material müsse besser
       > aufgearbeitet sein.
       
 (IMG) Bild: Wollen nicht lange ermitteln müssen: Verfassungsrichter in Kralsruhe.
       
       BERLIN afp | Das Bundesverfassungsgericht stellt beim NPD-Verbotsverfahren
       laut einem Zeitungsbericht höhere Anforderungen an das vom Antragsteller
       einzureichende Beweismaterial als bisher bekannt. Die Verfassungswidrigkeit
       einer Partei werde nicht erst „nach langen Ermittlungen“ in Karlsruhe
       bestimmt, zitierte der Tagesspiegel am Donnerstag aus einer Stellungnahme
       des Gerichts an das Bundesjustizministerium.
       
       „Vielmehr setzt das Parteiverbot voraus, dass das Verhalten einer Partei
       mit großer Deutlichkeit nicht im Einklang mit den Vorgaben des
       Grundgesetzes steht“, heißt es demnach in dem Papier.
       
       Sollte sich der mögliche Erfolg des Prozesses nicht bereits aus den
       vorgelegten Unterlagen ergeben, sei es wahrscheinlich, dass der
       Verbotsantrag nicht über das vom Gesetz vorgesehene Vorverfahren
       hinausgelange, heißt es dem Bericht zufolge in der 47-seitigen
       Stellungnahme weiter. Sie wurde demnach im Jahr 2007 vom Plenum des
       Gerichts verabschiedet und ist die letzte offizielle gerichtliche Äußerung
       zu Kriterien eines Parteiverbots, nachdem das erste Verfahren gegen die
       rechtsextreme NPD 2003 in Karlsruhe eingestellt worden war.
       
       Die Richter kritisierten in ihrer Stellungnahme ferner, in der
       Vergangenheit sei bei Parteiverboten umfangreiches Material „vielfach ohne
       vorherige Aufarbeitung oder Systematisierung“ eingereicht worden. Dabei
       könnten die Antragsteller die Sichtung und Ordnung ebenso gut selbst
       vornehmen, sie müssten sich ja ohnehin einen entsprechenden Überblick über
       das Material verschaffen.
       
       Der Bundesrat hatte Mitte Dezember beschlossen, beim
       Bundesverfassungsgericht ein NPD-Verbot zu beantragen. Das Bundeskabinett
       entschied sich am Mittwoch gegen einen eigenen Verbotsantrag. Offen ist
       noch, ob der Bundestag einen solchen stellt. Vor zehn Jahren hatten die
       Karlsruher Richter ein Verbotsverfahren eingestellt, ohne die Frage der
       Verfassungswidrigkeit der NPD zu prüfen. Es war bekanntgeworden, dass
       V-Leute des Verfassungsschutzes in der Führungsebene der NPD tätig waren.
       
       21 Mar 2013
       
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