# taz.de -- Kommentar Christian Wulff: Hoffnung auf Mitleid
       
       > Wulff hätte das Angebot der Staatsanwaltschaft annehmen sollen. Sie
       > wollte keinen Schauprozess. Jetzt droht dem Ex-Bundespräsidenten eine
       > Verurteilung.
       
 (IMG) Bild: Mit neuer Brille: Christian Wulff.
       
       Christian Wulff hat das Angebot nicht angenommen. Er will keine Geldauflage
       in Höhe von 20.000 Euro zahlen, um eine Einstellung des
       Korruptionsverfahrens zu erwirken. Jetzt muss die Staatsanwaltschaft
       Anklage wegen Bestechlichkeit gegen ihn erheben. Eine Verurteilung ist
       nicht unwahrscheinlich.
       
       Zwar bestreitet niemand, dass Wulff sich als Ministerpräsident für die
       Vermarktung eines niedersächsischen Films einsetzen durfte. Und er durfte
       dies auch, obwohl der Finanzier ein persönlicher Freund war.
       
       Strafrechtlich relevant wird es, wenn der Freund Wulff erst aufs
       Oktoberfest einlädt und einen Teil der Hotelkosten spendiert und am
       nächsten Tag um geschäftliche Unterstützung bittet. Wer da nicht an
       Leistung und Gegenleistung denkt, ist Romantiker.
       
       Es ging dabei um einen Vorteil von einigen hundert Euro. Für einen
       chronisch klammen Politiker wie Wulff damals eine relevante Summe.
       
       Wenn Wulff meint, er kann den Korruptionsverdacht aus der Welt schaffen,
       dann sollte er es tun. Bisher ist es ihm nicht gelungen. Das Argument, er
       habe nur seine Aufgabe als Ministerpräsident erfüllt, genügt nicht.
       
       Auch wer sich für eine legale Amtshandlung beschenken lässt, macht sich
       strafbar – wegen Vorteilsannahme. Und hier ging es um eine
       Ermessenshandlung, Wulff musste sich nicht für diesen Film einsetzen, er
       hat es aus eigenem Ermessen getan.
       
       Der oft gehörte Vorschlag, die Staatsanwaltschaft solle den Vorwurf auf das
       weniger schwere Delikt Vorteilsannahme zurückstufen, steht nicht offen.
       Wenn es eine Verbindung zwischen Einladung und Unterstützung gab, dann ist
       es Bestechlichkeit.
       
       Zwar standen ursprünglich noch andere Vorwürfe im Raum, bei denen sich der
       Sachverhalt am Ende als weniger eindeutig erwiesen hat. Diese werden
       deshalb zu Recht nicht angeklagt. Kein Grund, den eindeutigen Fall zu den
       Akten zu legen.
       
       Die Staatsanwaltschaft wollte keinen Schauprozess. Sie hätte das Verfahren
       gegen Geldbuße eingestellt, Wulff war das zu wenig. Er hofft offensichtlich
       auf Mitleid.
       
       9 Apr 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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