# taz.de -- Mehr Geld für die Kommunen: Prostituierte zahlen Gewerbesteuer
       
       > Der Bundesfinanzhof hat seine Meinung geändert: „Gewerbsmäßige Unzucht“
       > ist nun gewerbesteuerpflichtig, da sie nicht mehr unter „sonstige
       > Einkünfte“ fällt.
       
 (IMG) Bild: Was in diesem Zimmer passiert, ist steuerpflichtig.
       
       MÜNCHEN afp | Das „horizontale Gewerbe“ ist künftig gewerbesteuerpflichtig.
       Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch
       veröffentlichten Beschluss. Er gab damit seine bislang gegenteilige
       Rechtsprechung auf.
       
       1964 hatte der BFH entschieden, Einkünfte aus „gewerbsmäßiger Unzucht“
       seien „sonstige Einkünfte“ und daher nicht gewerbesteuerpflichtig. Die
       Finanzverwaltung und auch juristische Steuerkommentatoren hielten dies
       allerdings längst nicht mehr für zeitgemäß.
       
       Im Streitfall setzte daher das Finanzamt auf den Gewinn einer
       Prostituierten von 38.000 Euro im Jahr 2006 einen sogenannten
       Gewerbesteuermessbetrag fest, mit dem dann die regional unterschiedliche
       Gewerbesteuer berechnet wird. Dem folgte nun auch der Große Senat des BFH.
       Ihre früher gegenteilige Rechtsprechung gaben die obersten Finanzrichter
       auf.
       
       Als Gewerbe gelte eine selbstständige Tätigkeit, die mit Gewinnabsicht
       betrieben werde. Das treffe auf die Prostitution zu, so der BFH zur
       Begründung. Prostituierte nähmen „am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
       teil“.
       
       Die Gewerbesteuer gilt als wichtige eigenständige Einnahmequelle der
       Kommunen. Sie wird auf die Einkommensteuer angerechnet, so dass sich nur in
       Städten mit hohem Hebesatz finanzielle Nachteile ergeben.
       
       8 May 2013
       
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