# taz.de -- Flüchtlinge in Europa: EU bekommt einheitliches Asylgesetz
       
       > Künftig müssen alle Asylbewerber in der EU gleichbehandelt werden. Doch
       > einige Punkte des neuen Gesetzes bleiben fragwürdig.
       
 (IMG) Bild: Die Rechte von Flüchtlingen werden mit dem neuen Asylsystem nicht gestärkt, kritisiert die EU-Abgeordnete Franziska Keller.
       
       STRASSBURG taz | EU-Kommissarin Cecilia Malmström spricht von einem großen
       Tag für Europa. Über vierzehn Jahre lang hätten die EU-Innenminister und
       zuletzt auch das Europäische Parlament über eine Reform des europäischen
       Asylrechts verhandelt und jetzt sei es endlich so weit:
       
       Am Freitag hat der Ministerrat die Neuregelung verabschiedet, am
       Mittwochvormittag hat auch das Europäische Parlament mit großer Mehrheit
       das Gesetzeswerk angenommen.
       
       Dadurch soll das EU-Asylrecht vereinheitlicht werden. Fünf neue
       Gesetzestexte sollen sicherstellen, dass Verfolgte überall in der EU den
       gleichen Rechtsschutz genießen und mit einem kurzen Asylverfahren von
       höchstens sechs Monaten rechnen müssen. Ihr Zugang zum lokalen Arbeitsmarkt
       würde erleichtert, zudem bekämen die Asylbewerber einen Anspruch auf
       medizinische und psychologische Grundversorgung.
       
       Mit den neuen Regeln baue die EU einen gemeinsamen Schutzraum und zeige
       auch ihre „humanitäre Seite“, erklärte die zuständige EU-Kommissarin
       Malmström in Straßburg.
       
       ## Schandfleck Eurodac
       
       Die grüne EU-Abgeordnete Franziska Keller sieht das anders: „Das Asylsystem
       bleibt nach wie vor ein Flickenteppich in Europa, die Rechte von
       Flüchtlingen werden nicht verstärkt,“ monierte sie in der Debatte in
       Straßburg.
       
       Schlimmer noch: Der größte Schandfleck des gemeinsamen Asylsystems sei
       Eurodac. Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen, würden in eine Ecke
       gestellt mit Schwerverbrechern und Kriminellen, klagt die
       Grünen-Politikerin.
       
       Gemeint ist die seit zehn Jahren bestehende Datenbank Eurodac, in der
       Fingerabdrücke von Asylbewerbern gespeichert sind. Nach der Neuregelung
       dürfen erstmals auch die nationalen Strafverfolgungsbehörden bei der Suche
       nach Straftätern auf Eurodac zugreifen – allerdings nur „unter strengen
       Bedingungen und als letztes Mittel“ versichert die EU-Kommission.
       
       Außerdem sieht die neue EU-Regelung vor, dass Fingerabdrücke von
       anerkannten Asylbewerbern bis zu drei Jahren gespeichert werden, von
       abgelehnten Asylsuchenden zehn Jahre lang.
       
       ## Südländer haben andere Sorgen
       
       Auch die Liberalen im EU-Parlament klagten, mit dieser Regelung würden alle
       Asylsuchende unter Generalverdacht gestellt. „Ich glaube nicht, dass dieses
       Asylpaket so gut gelungen ist, es ist sehr löchrig“ bemängelte die
       FDP-Abgeordnete Nadja Hirsch.
       
       Die Südländer Europas haben ganz andere Sorgen: Trotz aller Neuregelungen
       bleibt das sogenannte Erststaatsprinzip des EU-Asylrechts weiterhin in
       Kraft, nach dem ein Asylbewerber weiterhin in dem EU-Mitgliedsstaat Asyl
       beantragen muss, in den er zuerst eingereist war. Insbesondere
       Griechenland, Italien und Malta hatten eine Quotenregelung verlangt,
       allerdings ohne Erfolg.
       
       Sämtliche EU-Abgeordnete aus diesen Ländern beschweren sich nun über die
       aus ihrer Sicht ungleiche Verteilung der Lasten bei der Versorgung von
       Flüchtlingen. Cecilia Malmström lässt dies nicht gelten. „Keines dieser
       Länder empfängt heute die große Mehrheit der Asylbewerber“, erklärte die
       EU-Kommissarin in Straßburg.
       
       Allerdings sieht Malmström auch ein, dass Länder wie Italien und
       Griechenland derzeit unter großem Druck stehen, und verspricht den
       Südländern „große Hilfe mit technischer und humanitärer Unterstützung“.
       
       In einer weiteren Entscheidung beschloss das Parlament, dass die
       Schengenstaaten künftig in Notfällen bis zu zwei Jahren lang ihre
       nationalen Grenzen geschlossen halten können. Bislang galt das nur
       kurzfristig bei Großereignissen oder etwa nach einem Terroranschlag.
       
       12 Jun 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jannis Papadimitriou
       
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