# taz.de -- Studie zu „Racial Profiling“: Rassismus per Gesetz?
       
       > Wenn die Polizei aufgrund von Gesichtszügen, Haut- oder Haarfarbe
       > Ausweise kontrolliert, ist das rassistisch. Aber es passiert auf einer
       > gesetzlichen Grundlage.
       
 (IMG) Bild: In Bahnhöfen kontrolliert die Polizei, ob sich Personen rechtmäßig in Deutschland aufhalten
       
       BERLIN taz | Teile des deutschen Polizeigesetzes verstoßen gegen elementare
       Grund- und Menschenrechte. Zu dieser Einschätzung kommt zumindest eine am
       Mittwoch in Berlin [1][vorgestellte Studie des Deutschen Instituts für
       Menschenrechte] zum Thema „[2][Racial Profiling]“. Darin fordert der Autor
       Hendrik Cremer eine Überarbeitung des Gesetzes.
       
       Von „Racial Profiling“ spricht man, wenn die Polizei allein aufgrund von
       Gesichtszügen, [3][Haut- oder Haarfarbe Personenkontrollen durchführt] und
       Ausweise kontrolliert. Cremer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut
       für Menschenrechte, beschreibt dies als eine „etablierte Praxis“ in der
       Polizeiarbeit. Menschenrechtsgruppen hatten diese Praxis in der
       Vergangenheit immer wieder kritisiert.
       
       Cremers Fazit: Nicht das falsche Handeln einzelner Beamter, sondern der
       Paragraf 22 Absatz 1a im Bundespolizeigesetz sei die wesentliche Grundlage
       für die rassistische Kontrolle. Der Absatz erlaubt es der Polizei, Papiere
       zu kontrollieren, um unerlaubte Einreisen zu verhindern.
       
       „Der diskriminierende Gehalt ist nicht offensichtlich“, sagt Cremer.
       Trotzdem liege eine faktische Diskriminierung vor. Das bedeute, dass die
       Anwendung des Gesetzes die rassistische Vorgehensweise begründe. „Dass der
       Vorwurf rassistischen Handelns von der Polizei oft zurückgewiesen wird,
       kann man verstehen,“ sagt Cremer. „Schließlich wird nach Gesetz gehandelt.“
       [4][Eine Streichung des Paragrafen] sei deshalb auch im Sinne der Polizei.
       
       ## Stichprobenartig und verdachtslos?
       
       In Zügen, Bahnhöfen und an Flughäfen kann die Polizei jede Person
       kontrollieren, um herauszufinden, ob sie sich unrechtmäßig in Deutschland
       aufhält. Die Kontrollen erfolgen laut Bundespolizeigesetz stichprobenartig
       und verdachtslos. Wer selektiv Personen kontrollieren soll, meint Cremer,
       dem „bleibt daher nur, auf äußere Merkmale zu achten.“
       
       Seine Studie kommt zu dem Schluss, dass sämtliche Gesetze mit ähnlichen
       Bestimmungen daraufhin überprüft werden müssten, ob sie mit Grund- und
       Menschenrechten in Einklang zu bringen sind. Ein weiteres Fazit: Bei der
       Polizei müsse Diskriminierung stärker thematisiert werden.
       
       So fordert die Untersuchung, in der Aus- und Fortbildung von Polizisten das
       Wissen über rassistische Denkstrukturen besser zu vermitteln. Im letzten
       Jahr hatte ein Gerichtsverfahren in Koblenz wegen „Racial Profiling“ zu
       einer öffentlichen Entschuldigung der Bundespolizei geführt.
       
       26 Jun 2013
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/publikationen/detailansicht.html?tx_commerce_pi1%5BshowUid%5D=417&cHash=5e616acc1c4a54d203050d13c214f3b7
 (DIR) [2] /!103554/
 (DIR) [3] /!104551/
 (DIR) [4] /!105894/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Mareen Ledebur
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Rassismus
 (DIR) Polizei
 (DIR) Diskriminierung
 (DIR) Studie
 (DIR) Racial Profiling
 (DIR) Schwerpunkt Rassismus
 (DIR) Polizei
 (DIR) Schwerpunkt Rassismus
 (DIR) Schwerpunkt Rassismus
 (DIR) Schwerpunkt Rassismus
 (DIR) Gericht
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Menschenrechtler vor UN-Anhörung: Bund soll mehr gegen Rassismus tun
       
       Die Bundesregierung muss sich vor den UN kritischen Fragen zu ihrem Einsatz
       gegen Rassismus stellen. Das Institut für Menschenrechte sieht klare
       Defizite.
       
 (DIR) Racial Profiling bei der Polizei: „Igittigitt, das ist Rassismus“
       
       Polizeigewerkschafts-Chef Rainer Wendt spricht über die Konsequenzen der
       NSU-Affäre und Racial Profiling. Er warnt vor Pauschalkritik.
       
 (DIR) Diskriminierung durch die Polizei: Vordruck für den Beschwerdebrief
       
       Nicht nur in den USA, auch in Deutschland gibt es Polizei-Kontrollen nach
       Hautfarbe. Eine Kampagne fordert jetzt zum organisierten Protest auf.
       
 (DIR) Polizeiwissenschaftlerin zu Rassismus: „Alle Stereotype der Mittelschicht“
       
       Für die Polizeiwissenschaftlerin Astrid Jacobsen haben deutsche Polizisten
       kein Rassismusproblem. Stattdessen denken sie in typischen
       Mittelschichtklischees.
       
 (DIR) Petition gegen Racial Profiling eingereicht: Willkürlich unter Verdacht
       
       Wegen der Hautfarbe von der Polizei kontrolliert zu werden, gehört für
       viele dunkelhäutige Deutsche zum Alltag. Nun fordert eine Petition die
       Abschaffung der Praxis.
       
 (DIR) Kommentar „Racial Profiling“: Keine Selbstverständlichkeit
       
       Polizeikontrollen nach Hautfarbe sind rechtswidrig, hat ein Gericht
       entschieden. Doch besser wäre, verdachtsunabhängige Kontrollen generell zu
       verbieten.
       
 (DIR) Urteil zu Kontrollen nach Hautfarbe: Gericht verbietet Polizei-Rassismus
       
       Noch im März hatte ein Gericht es für zulässig erklärt, wenn Menschen wegen
       ihrer Hautfarbe kontrolliert werden. In der Revision wurde das Urteil nun
       für nichtig erklärt.