# taz.de -- Urheberrecht bei vergriffenen Werken: Verwaiste Filme dürfen ins Internet
       
       > Wissenschaftliche Arbeiten und vergriffene Bücher und Filme ohne
       > Rechteinhaber können nun online zugänglich gemacht werden. Das entschied
       > nun der Bundestag.
       
 (IMG) Bild: Schätzungen zufolge betrifft die Neuregelung mehr als eine halbe Million Bücher
       
       BERLIN dpa | Bibliotheken und öffentlich-rechtliche Rundfunksender dürfen
       Bücher und Filme künftig ins Internet stellen, wenn die Rechteinhaber nicht
       mehr zu ermitteln sind. Der Bundestag verabschiedete am späten
       Donnerstagabend ein entsprechendes Gesetz zum Umgang mit „verwaisten“
       Werken.
       
       Schätzungen zufolge betrifft diese Neuregelung mehr als eine halbe Million
       Bücher sowie knapp 50 000 Filme. Eigentlich dürfen [1][urheberrechtlich
       geschützte Inhalte] nur mit Einwilligung der Rechteinhabers genutzt werden
       – deren Zustimmung kann aber nicht eingeholt werden, wenn sie nicht
       auffindbar sind.
       
       Nun sollen ihre Werke auch ohne Zustimmung online gestellt werden können,
       um sie möglichst vielen Personen zugänglich zu machen.
       
       Vergriffene Werke, die nicht mehr im Handel erhältlich sind, darf man in
       Zukunft ebenfalls leichter als bisher ins Internet stellen. Auch
       wissenschaftliche Arbeiten, die mit Steuergeldern gefördert wurden, können
       künftig im Web allgemein zugänglich gemacht werden.
       
       28 Jun 2013
       
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