# taz.de -- Weser bleibt flach: Europa-Richter entscheiden Schicksal der Weser
       
       > Die Weser darf bis auf weiteres nicht ausgebaggert werden, verfügt das
       > Bundesverwaltungsgericht. Zunächst soll der Europäische Gerichtshof das
       > EU-Naturschutzrecht verbindlich auslegen. Das kann Jahre dauern. Auch
       > geplante Elbvertiefung unsicher.
       
 (IMG) Bild: Dunkle Wolken über der Weser: Containerschiff mit Kurs auf Bremerhaven.
       
       Die Ansage ist deutlich: „Gegenwärtig darf mit dem Ausbau der Weser nicht
       begonnen werden“, erklärte am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in
       Leipzig. Eine Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt würde „zur Feststellung
       der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des
       Planfeststellungsbeschlusses führen“. Vor einem abschließenden Urteil aber
       müsse der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg als höchste
       Rechtsinstanz der EU vier Fragen zur Auslegung der Europäischen
       Wasserrahmenrichtlinie beantworten. Das kann Jahre dauern und dürfte auch
       für die geplante Elbvertiefung wichtig sein, über die das
       Bundesverwaltungsgericht im Herbst verhandeln will.
       
       Deutschlands oberstes Verwaltungsgericht kritisiert, dass für die drei
       Bauabschnitte an der Weser nicht drei Planfeststellungsverfahren gemacht
       wurden. Deshalb habe es nicht drei gesonderte
       Umweltverträglichkeitsprüfungen gegeben, sondern nur eine Gesamtprüfung. Es
       sei aber zwingend die Zulässigkeit jedes Einzelvorhabens zu prüfen. „Die
       mit dem Ausbau der Außenweser verfolgten Ziele können zur Rechtfertigung
       der Vertiefung der Unterweser nichts beitragen, Gleiches gilt umgekehrt“,
       stellt das Gericht klar.
       
       Darüber hinaus sollen vor einer endgültigen Entscheidung die Antworten des
       EuGH auf vier Grundsatzfragen abgewartet werden. Die Leipziger Richter
       wollen von den Luxemburgern wissen, ob das „Verschlechterungsverbot“ der
       EU-Wasserrahmenrichtlinie für den ökologischen Zustand von Gewässern
       absolut zu verstehen sei oder Ausnahmen zulasse, zudem erbitten sie eine
       Definition des dort ebenfalls verankerten „Verbesserungsgebots“ für
       Gewässer. Diese Fragen seien – neben der Kritik an den
       Planfeststellungsbeschlüssen – „entscheidungserheblich“.
       
       Damit gab das Gericht in weiten Teilen der Klage der Umweltorganisation
       BUND statt. Deren Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck erklärte, das Gericht
       habe der Klägerseite in elf von 15 Punkten Recht gegeben. Die vom Gericht
       auferlegten Hürden seien so hoch, dass sie kaum überwunden werden könnten.
       Dagegen sagte Rechtsanwalt Wolfgang Ewer, der die Planungsbehörden
       vertritt, die bemängelten Punkte könnten geklärt werden. Die Unterlagen
       würden so schnell wie möglich nachgebessert.
       
       Zudem kündigte Ewer weitere Sondierungsgespräche mit den Umweltverbänden
       an. Diese waren nach der mündlichen Verhandlung in Leipzig Mitte Mai
       aufgenommen worden, aber ergebnislos geblieben.
       
       Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) bedauert, „dass leider weiterhin
       keine Klarheit herrscht“. Jedoch müsse die Wettbewerbsfähigkeit der
       bremischen Häfen nachhaltig gesichert werden. Seine Stellvertreterin
       Karoline Linnert (Grüne) fordert, die Vergleichsgespräche mit dem BUND
       sollten intensiviert werden. Zugleich sollten eventuell notwendige
       Anpassungen der Planungen „so schnell wie möglich auf den Weg gebracht
       werden“.
       
       Dass die in ihrer Rechtsposition gestärkten Umweltverbände jetzt zu
       weiteren Verhandlungen bereit sind, ist zweifelhaft. Der Ausbau der Weser
       sei „überflüssig“, erklärte Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler,
       Geschäftsführer des BUND-Niedersachsen. Wenn immer größere Schiffe
       ganztägig fahren sollten, werde eine Todesspirale in Gang gesetzt.
       
       „Weitreichende Folgen für die Elbvertiefung und die deutsche
       Gewässerpolitik insgesamt“, erwarten der BUND, der Naturschutzbund (Nabu)
       und die Umweltstiftung WWF in Hamburg. Sie hätten mehrfach „auf
       Planungsfehler und Widersprüche zum europäischen Wasserrecht hingewiesen“,
       heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Sie rechnen nicht mehr mit
       einer Zustimmung des Bundesverwaltungsgerichts zur Elbvertiefung.
       
       Das sieht die zuständige Hamburger Wirtschaftsbehörde völlig anders. Mit
       dem Beschluss des Gerichts zur Weser sei für die Elbe „nichts
       vorweggenommen“, sagt Behördensprecherin Susanne Meinecke. Auch seien
       Gespräche mit den Umweltverbänden über einen reduzierten Ausbau für Hamburg
       „keine Option“.
       
       11 Jul 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven-Michael Veit
       
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