# taz.de -- Vertiefung von Weser & Elbe: Baggern nach dem Konsens
       
       > Die geplanten Vertiefungen von Weser und Elbe verzögern sich. Unterdessen
       > will sich die Behörde in Sachen Weser mit dem Umweltverband BUND einigen.
       
 (IMG) Bild: Vorbild Weser: Das Baggerschiff "Alpha B" buddelt vor dem Containerterminal Bremerhaven in der Außenweser herum.
       
       Martin Rode gibt sich entspannt: „Wir haben bei der Weservertiefung gute
       Karten“, sagt der Landesgeschäftsführer des Bundes für Umwelt und
       Naturschutz (BUND) in Bremen. Er warte in Ruhe auf ein Angebot der
       planenden Bundesbehörde Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Nordwest in
       Aurich (WSV), wie der juristische Konflikt um die geplante Ausbaggerung der
       Hafenzufahrten von Bremen, Brake und Bremerhaven gelöst werden könnte.
       WSV-Sprecherin Eva Hülsmann bestätigt: Die Behörde prüfe, „ob und wie ein
       Konsens mit dem BUND erreicht werden könnte“. Sie gehe davon aus, dass
       „schon bald ein Gesprächstermin vereinbart werden kann“.
       
       Das wird notwendig sein, denn am 11. Juli will das Bundesverwaltungsgericht
       in Leipzig, das vor Pfingsten bereits drei Tage lang über die Klagen des
       Umweltverbandes und anderer Kläger gegen die Ausbaggerungspläne verhandelt
       hat, eine Entscheidung verkünden. Entweder wird dann „ein Planungsstopp
       verhängt“, so BUND-Anwalt Rüdiger Nebelsieck, oder der Europäische
       Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eingeschaltet. Beides würde die geplanten
       Vertiefungen der Weser und auch der Elbe mindestens ganz erheblich
       verzögern. Deshalb sei die WSV „unter Druck, ein Angebot für eine
       außergerichtliche Einigung vorzulegen“, sagt Rechtsanwalt Nebelsieck.
       
       In der mündlichen Verhandlung hatte das Bundesverwaltungsgericht Fehler bei
       der Planung der Weservertiefung bemängelt. Die Richter ließen es allerdings
       offen, ob diese Fehler das gesamte Vorhaben ins Wanken bringen oder
       nachträglich korrigiert werden können. Konkret kritisierte der 7. Senat in
       Leipzig, dass die Planer die Ausbaggerung der Außen- und der Unterweser als
       ein Vorhaben zusammengefasst hatten, statt zu unterscheiden zwischen den
       drei Abschnitten Nordsee-Bremerhaven, Bremerhaven-Brake und Brake-Bremen.
       Anstelle von drei Umweltverträglichkeitsprüfungen habe es so nur eine
       einzige gegeben.
       
       Zudem ist aus Sicht der Bundesverwaltungsrichter zu prüfen, inwieweit die
       Wasserrahmenrichtlinie der EU durch das Vorhaben verletzt wird. Diese
       enthält ein sogenanntes „Verschlechterungsverbot“ für den ökologischen
       Zustand von Gewässern. Eine Vertiefung aber führe zu erheblichen Verstößen
       gegen europäisches und deutsches Naturschutzrecht, argumentieren die
       Kläger.
       
       Nach Einschätzung von Nebelsieck tendiert das Leipziger Gericht dazu, diese
       Fragen dem EuGH vorzulegen. Das Luxemburger Gericht müsste klären, wie das
       Verschlechterungsverbot genau zu verstehen und anzuwenden sei. „Diese
       Auslegung wäre dann verbindlich für alle Gerichte und auch für andere
       Fälle“, sagt Nebelsieck.
       
       Und damit auch für die Elbvertiefung, über die das Bundesverwaltungsgericht
       ebenfalls im Herbst verhandeln will. Für diese hatte Leipzig im Oktober
       einen vorläufigen Baustopp verhängt. Es müsse geprüft werden, ob die
       geplanten Eingriffe in die Natur „bei einer späteren Einstellung der
       Ausbauarbeiten ohne Weiteres wieder umkehrbar seien“, erklärten die
       Richter. Deshalb sei der Baustopp erforderlich – um irreversible
       ökologische Schäden an der Unterelbe zu verhindern.
       
       Auch hier haben die Kläger – neben dem BUND der Naturschutzbund –
       Oberwasser. „Wir warten erstmal gelassen die Entscheidung zur Weser ab“,
       sagt Paul Schmid, Sprecher des Hamburger BUND. Bislang seien noch nicht
       einmal alle Ausgleichsmaßnahmen für die Elbvertiefung im Jahr 1999
       umgesetzt worden. „Der Sauerstoffhaushalt der Elbe ist nachweislich
       schlechter geworden und das Problem des Hafenschlicks größer“, sagt Schmid.
       Deshalb sei eine weitere Verschlechterung der ökologischen Situation „nicht
       akzeptabel“.
       
       Die Hamburger Wirtschaftsbehörde äußert sich reserviert. Aus der
       Verhandlung über die Weser ließen sich „keine unmittelbaren Konsequenzen“
       für die Elbvertiefung ableiten.
       
       28 May 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven-Michael Veit
       
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