# taz.de -- EU-Politik mit Nazi-Gesetz verglichen: Götzl erntet Kritik aus Brüssel
       
       > Der Präsident des Bayerischen Genossenschaftsverbandes hat die
       > Bankenabwicklung durch die EU mit Nazi-Praktiken verglichen.
       > Verbandssprecher verteidigt die Äußerungen.
       
 (IMG) Bild: Stephan Götzl, mit gespaltenem Verhältnis zu historischen Vergleichen.
       
       BRÜSSEL/MÜNCHEN dpa | Der Präsident des Bayerischen
       Genossenschaftsverbandes, Stephan Götzl, stößt mit brisanten Äußerungen zur
       europäischen Bankenunion auf scharfe Kritik aus Brüssel. Die EU-Kommission
       wirft Götzl vor, den Bankenabwicklungsmechanismus mit dem
       Ermächtigungsgesetz des Nazi-Regimes verglichen zu haben. „Die Europäische
       Kommission hat keinerlei Absicht, auf solche groben historischen
       Verkürzungen zu antworten und sich an einer wie auch immer gearteten
       Polemik dieser Art zu beteiligen“, erklärte die Kommission am Freitag.
       
       Beim Verbandstag der bayerischen Genossen am Vortag in München hatte Götzl
       nach Angaben eines Verbandssprechers erklärt, man habe ein Problem damit,
       dass die EU-Kommission mit den von EU-Kommissar Michel Barnier vorgelegten
       Plänen „umfassend zur Bankenabwicklung ermächtigt“ wird. „In Deutschland
       haben wir mit Ermächtigungsgesetzen schlechte Erfahrungen gemacht“,
       ergänzte Götzl nach Angaben des Sprechers, der die Wortwahl verteidigte.
       
       Seine Äußerungen habe Götzl durchaus bewusst gemacht, damit aber „keinerlei
       Hitler- oder Nazi-Vergleich gezogen“. „Uns ist es einfach wichtig, was
       passieren kann, wenn man sich über Verträge und Recht hinwegsetzt. Dazu
       gibt es einschlägige historische Erfahrungen“, sagte der Sprecher.
       
       Dagegen erklärte die Kommission, Ziel des Vorschlags vom 10. Juli sei es,
       den europäischen Steuerzahler im Falle einer Bankenpleite zu schützen. „Der
       Vorschlag respektiert den Vertrag, die Souveränität und die Vorrechte eines
       jeden Mitgliedsstaates. Der Rat der Europäischen Union und das Europäische
       Parlament werden jetzt diesen Text gemäß ihrer Rolle diskutieren“, hieß es
       in der Mitteilung.
       
       Darauf erwiderte der Bayerische Genossenschaftsverband: „Das Interesse der
       EU-Kommission, den Steuerzahler vor Bankenpleiten zu schützen, eint uns.“
       Zentral sei aber, dass dabei nationale Systeme, Rechtsstrukturen und
       europäische Verträge berücksichtigt würden. „Und: Wir wollen vermeiden,
       dass durch Barniers Regulierungsvorschläge am Ende Volksbanken,
       Raiffeisenbanken und Sparkassen doppelt zahlen müssen.“
       
       1 Jan 1970
       
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