# taz.de -- Zeitungsverlage und Google News: Große Kuschelrunde
       
       > Nach Axel Springer wollen auch FAZ, Gruner + Jahr und Burda weiter bei
       > Google News gelistet werden. Das „Opt-in“ gilt aber unter Vorbehalt.
       
 (IMG) Bild: Nicht nur die Springer-Blätter werden weiterhin bei Google News zu finden sein.
       
       Es wird klar, wie groß die Angst der deutschen Verlage ist: Ohne Google
       könnten die Klicks im Digitalen gewaltig schwinden, denn Suchmaschinen
       führen Zeitungsseiten oft den Großteil ihrer Laufkundschaft zu. Am Montag
       hatte [1][die Axel Springer AG] (Welt, Bild) deshalb bereits erklärt, wie
       ihre Online-Veröffentlichungen weiter bei „Google News“ auftauen sollen –
       mit einer Teilnahmeerklärung unter Vorbehalt.
       
       Diesen Kurs schlagen nun auch andere Verlage ein. Der taz erklärten die
       Geschäftsleitungen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, des Hamburger
       Großverlages Gruner + Jahr (Stern, Brigitte) und der Burda-Gruppe (Focus,
       Bunte), sich ebenso entschieden zu haben.
       
       „Ein sogenanntes De-listing bei Google News hätte für die FAZ erhebliche
       Reichweitenverluste bedeutet“, hieß es. „Vor dem Hintergrund der
       Marktstärke von Google wären die wirtschaftlichen Risiken für die FAZ nicht
       überschaubar gewesen.“ Unterdessen hätten sich die Verlage „bisher nicht
       auf eine Form der kollektiven Wahrnehmung des neuen Leistungsschutzrechts“
       einigen können. Mit anderen Worten: Die deutsche Verlagslandschaft weiß
       noch nicht, wie sie das neue Leistungsschutzrecht überhaupt anwenden will,
       das ihnen vom August an die Möglichkeit bieten soll, für angerissene Links
       auf Suchportalen die Hand aufzuhalten.
       
       Wie Springer knüpft aber auch die FAZ ihre Zustimmung für die weitere
       Präsenz bei „Google News“ an den Hinweis, dass mit Abgabe der Erklärung
       nicht auf „die zukünftige Wahrnehmung des Rechts für alle Zeiten
       verzichtet“ werde. Die Erklärung wurde deshalb „vorbehaltlich eines
       jederzeitigen Widerrufs“ abgegeben. Und auch in Hamburg bei Gruner + Jahr
       sagt ein Konzernsprecher auf Anfrage: „Mit dieser vorläufigen Erklärung ist
       jedenfalls nicht die Bestätigung verbunden, dass die unentgeltliche Nutzung
       unserer Inhalte ab dem 1. August ohnehin der Rechtslage entspricht.“
       
       ## Kommt eine Verwertungsgesellschaft?
       
       Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage tritt zum Monatswechsel in
       Kraft. Die Verlage haben dafür gekämpft, um sich ausführliche Links
       bezahlen zu lassen – die, die auch einen sogenannten Anreißer der
       eigentlichen Geschichte enthalten. Das „LSR“ gilt als Google-Gesetz, weil
       es auf Newsaggregatoren zugeschrieben ist, trifft aber auch kleine kreative
       Angebote wie [2][den deutschen Dienst Rivva]. Der schmiss in diesem Tagen
       etwa 650 Quellen raus, weil die Rechtslage zu unklar und das Risiko damit
       zu groß sei.
       
       Denkbar wäre nun unter anderem, dass die Verlage eine
       Verwertungsgesellschaft gründen – eine Art Gema für Presseerzeugnisse. Sie
       könnten sich allerdings auch einer bestehenden Verwertungsgesellschaft
       anschließen. Die VG Media, die wiederum die Interessen privater Radio- und
       Fernsehveranstalter etwa vor Hoteliers und Kneipiers vertritt, hatte sich
       dafür bereits im Vorfeld angeboten. Wohin die Reise geht: unklar.
       
       „Das überwiegende Interesse der Verlage ist die kollektive
       Rechteverwertung“, sagte Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des
       Bundesverbandes Deutsche Zeitungsverleger (BDZV). Die Rechtslage sei mit
       dem Leistungsschutzrecht zwar ausreichend klar, „aber es zeigt sich, dass
       die Umsetzung nicht mal eben in ein paar Wochen geht“, sagte Wolff. „Bis
       die Branche soweit ist, haben sich viele Verlage nun für eine befristete
       Einräumung der Nutzungsrechte für ‚Google News’ entschieden.“ Manch ein
       Zeitungshaus habe sich allerdings dazu durchgerungen, auf ein Listing bei
       „Google News“ zu verzichten, darunter die Saarbrücker Zeitung und die
       Rhein-Zeitung.
       
       ## Google hat kein Problem mit Vorbehalten
       
       Bei Google Deutschland wiederum hieß es, „Hunderte deutsche Verlage“ hätten
       ihr Einverständnis für „Google News“ bestätigt. Sie blieben „weiterhin
       geschätzte Partner“, sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck. Damit sieht es so
       aus als hätte Google mit dem Vorbehalt erst einmal kein Problem. Konkret
       äußerste sich der Internetkonzern dazu aber auch auf Nachfrage erst einmal
       nicht.
       
       Damit steigt die Spannung: Was wird von „Google News“ für deutsche Nutzer
       am Donnerstag wohl noch übrig sein? Und wie tauchen in der klassischen
       Google-Suche noch die Meldungen jener Medien auf, die sich bis auf Weiteres
       dagegen entschieden haben, „Google News“ die Treue zu halten?
       
       30 Jul 2013
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /!120841/
 (DIR) [2] http://blog.rivva.de/rivva_und_das_leistungsschutzrecht_2
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniel Bouhs
       
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