# taz.de -- Kommentar Überwachung der Presse: Jedem seine Akte!
       
       > Der niedersächsische Verfassungsschutz bespitzelte Journalisten. Es wird
       > Zeit, die Vorgänge vollständig offenzulegen.
       
 (IMG) Bild: Erst heimlich überwachen, dann vertuschen
       
       Über den deutschen Verfassungsschutz gibt es eine niedliche Vorstellung: Da
       sitzen doch vor allem Beamte in braunkarierten Sakkos an ihren Tischen und
       lesen Zeitung. Die schönsten Textstellen schneiden sie dann aus und kleben
       sie in ihre Akten.
       
       Das ist wohl eher Quatsch. Der jüngste Verfassungsschutzskandal in
       Niedersachsen allerdings zeigt, wie verfassungsfeindlich auch jener Teil
       der Behörde agiert, der zur beliebten Gruppe der Schreibtischspitzel
       gehört.
       
       In der Verfassungsschutzbehörde wurde über Jahre hinweg Material zu
       Journalistinnen und Journalisten gesammelt, die sich etwa kritisch mit
       Rechtsextremismus auseinandergesetzt haben. Das allein ist schon skandalös.
       
       Darüber hinaus hat das Amt aktiv gelogen und vertuscht – etwa als
       taz-Autorin Andrea Röpke 2012 in einem Auskunftsersuchen wissen wollte, ob
       es in der Behörde Daten über sie gäbe. Statt gesetzgetreu und
       wahrheitsgemäß zu antworten, sendete ihr das Amt ein höfliches „Nein“ – und
       löschte vorsichtshalber die illegal gespeicherten Daten.
       
       Wie viele weitere Journalistinnen und Journalisten eine Akte bei den
       niedersächsischen Verfassungsschützern haben, ist bislang unbekannt. Nun
       gibt es aber eine wesentliche Bedingung im Rechtsstaat: Wer staatlicher
       Repression unterworfen ist, muss die Möglichkeit erhalten, sich rechtlich
       dagegen zu wehren.
       
       Erst am Mittwoch erzählte der Stasiunterlagenbeauftragte Roland Jahn in
       Berlin vor Informationsfreiheitsbeauftragten aus aller Welt stolz, was eine
       der Hauptforderungen der Bürgerrechtler während der friedlichen Revolution
       in der DDR war.
       
       Der Schlachtruf: „Jedem seine Akte!“ Es ist keine Beiläufigkeit, wenn
       dieses Grundrecht von deutschen Behörden nun nachweisbar unterlaufen wird.
       Die Konsequenz aus derartigen Rechtsbrüchen muss sein, dass die
       Verantwortlichen ihren Job verlieren.
       
       19 Sep 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Martin Kaul
       
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