# taz.de -- Trotz des Urteils aus Karlsruhe: Union verweigert Homo-Gleichstellung
       
       > Eigentlich müssen eingetragene Lebenspartner steuerlich Ehepaaren
       > gleichgestellt sein. Doch die Regierung hintergeht die Reform auf dem
       > Verwaltungsweg.
       
 (IMG) Bild: Für die Union noch immer nicht normal: schwules Paar auf einer Demo in Berlin.
       
       BERLIN dpa/afp | Die Bundesregierung verweigert nach einem Bericht der
       Süddeutschen Zeitung schwulen und lesbischen Lebenspartnern weiterhin die
       volle steuerliche Gleichstellung mit Ehepaaren. Dies ergebe sich aus einem
       sogenannten Anwendungserlass des Finanzministeriums, der jetzt an die
       Bundesländer verschickt worden und ab sofort gültig sei, schreibt das
       Blatt.
       
       Demnach dürfen sich homosexuelle Paare zwar in Zukunft gemeinsam zur Steuer
       veranlagen lassen und Vorteile wie das Ehegattensplitting nutzen. Sie
       sollen aber beispielsweise keinen gemeinsamen Steuerbescheid erhalten.
       
       Auch gelten gleichgeschlechtliche Partner im steuerrechtlichen Sinne
       weiterhin nicht als „Angehörige“, [1][schreibt die Zeitung]. Sie würden
       damit schlechter behandelt als etwa die Verlobte eines Mannes oder der
       Bruder einer Ehefrau.
       
       Aus Sicht der Opposition ist das Vorgehen des Ministeriums kein Zufall,
       sondern pure Absicht: Statt die vom Bundesverfassungsgericht verordnete
       steuerliche Gleichbehandlung von Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern
       eins zu eins umzusetzen, wolle die Koalition die Reform nun offenbar auf
       dem Verwaltungswege hintertreiben, hieß es.
       
       Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck kritisierte sprach in einer Erklärung
       von einem „Akt der Respektlosigkeit“ und einer Missachtung des
       Bundesverfassungsgerichts.
       
       Die Karlsruher Richter hatten im Mai dieses Jahres die Ungleichbehandlung
       von Eheleuten und verpartnerten Homosexuellen beim Ehegattensplitting für
       verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zur Änderung der Steuerregeln
       aufgefordert. Die Richter verwiesen in ihrer Begründung auf den
       Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Bis auf die Union hatten alle Parteien
       im Bundestag für die Gleichstellung plädiert.
       
       12 Oct 2013
       
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 (DIR) [1] http://www.sueddeutsche.de/politik/steuerliche-gleichstellung-homosexueller-paare-heimliche-sabotage-1.1793087
       
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