# taz.de -- Datenschutz in Europa: Kein „Recht auf Vergessen“
       
       > Die EU will ihren Datenschutz runderneuern, die Europaparlamentarier
       > haben sich geeinigt. Beschlossen ist das Gesetzespaket noch lange nicht.
       
 (IMG) Bild: Sicherer im Netz? Europa scheint das so zu wollen
       
       BRÜSSEL dpa | In die Debatte um einheitliche Regeln für den Datenschutz in
       Europa kommt Bewegung. Alle Fraktionen im EU-Parlament sind sich über eine
       [1][gemeinsame Linie] einig, die Kompromisse wurden am Donnerstag in
       Brüssel vorgestellt. Demzufolge sollen Internetnutzer explizit auf die
       Weiterverwendung ihrer Daten hingewiesen werden, um Datenmissbrauch
       vorzubeugen. Firmen, die dagegen verstoßen, drohen Strafen von bis zu fünf
       Prozent ihres Jahresumsatzes.
       
       Die Grünen werteten die Regeln als Gewinn für die Verbraucher.
       Christdemokraten sahen einen guten Mittelweg zwischen Grundrechten und
       Firmeninteressen. Der Rechtsausschuss des Parlaments soll am Montag
       zustimmen, das gilt als sicher. [2][Danach sind die EU-Staaten dran.] 
       
       Denn die Reform braucht neben der Bestätigung des Parlaments auch die
       Zustimmung der Staaten. Einige Länder – besonders Deutschland – sehen den
       Entwurf aber kritisch. Das Gesetzgebungsvorhaben könnte bestenfalls im
       Frühjahr 2014 abgeschlossen werden, doch selbst das ist unsicher.
       
       Mit dem Gesetzespaket will die EU ihre [3][31995L0046:DE:HTML:gemeinsamen
       Datenschutzregeln] aus dem Jahr 1995 auf den neuesten Stand bringen. Die
       Mitgliedsstaaten legen die veralteten EU-Vorgaben bislang sehr
       unterschiedlich aus. Daher beklagen Unternehmen einen Flickenteppich aus 28
       verschiedenen nationalen Datenschutzregeln in der EU. Das soll sich ändern.
       Streit gibt es allerdings um die Details.
       
       ## „Recht auf Löschen“
       
       Das von den Grünen geforderte „Recht auf Vergessen“ („Right to be
       forgotten“) fand keine Mehrheit unter den Fraktionen. Stattdessen ist nun
       ein allgemeineres „Recht auf Löschen“ vorgesehen, was im deutschen
       Datenschutzgesetz ohnehin schon besteht. Danach müssen Firmen auf Wunsch
       ihrer Kunden Daten löschen. Sie müssen aber nicht dafür sorgen, dass die
       Daten nirgendwo mehr auffindbar sind. Dies wäre aus Sicht der
       Internetbranche nicht praktikabel gewesen.
       
       Außerdem einigten sich die Parlamentarier darauf, die Rolle eines
       EU-Gremiums von nationalen Datenschutzbeauftragten zu stärken. Wenn ein
       nationaler Datenschützer die geplanten EU-Regeln fragwürdig auslegt, könnte
       er von seinen Kollegen aus anderen EU-Staaten überstimmt werden. Das ist
       bislang nicht der Fall.
       
       Für den Grünen-Europaparlamentarier Jan Philipp Albrecht war es wichtig,
       dass alle Fraktionen auf einen Nenner gekommen sind. „Das haben uns viele
       Leute nicht zugetraut.“ Damit könne das Parlament gestärkt in die
       anstehenden Verhandlungen mit den EU-Staaten gehen, sagte der federführend
       zuständige Parlamentarier.
       
       18 Oct 2013
       
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