# taz.de -- EU will Verbraucherrechte stärken: Mit datenschutzfreundlichsten Grüßen
       
       > Die EU will die seit 1995 bestehenden Richtlinien zum Datenschutz
       > grundlegend reformieren. Eine einheitliche Verordnung soll nationales
       > Recht ablösen.
       
 (IMG) Bild: Der Grüne Jan Philipp Albrecht wartet auf die Position des Rats – das kann noch Monate dauern.
       
       FREIBURG taz | Das Europäische Parlament (EP) will sich bei der anstehenden
       Datenschutzreform für starke Verbraucherrechte einsetzen. Darauf haben sich
       die sechs größten Fraktionen des Parlaments geeinigt. Am Montagabend wird
       der Innen- und Rechtsausschuss in Straßburg ein entsprechendes Mandat für
       die Verhandlungen mit dem EU-Ministerrat beschließen.
       
       Der Datenschutz ist schon seit 1995 in der EU einheitlich geregelt. Bisher
       existiert allerdings nur eine EU-Richtlinie, die noch in nationales Recht
       umgesetzt werden musste. Das führte letztlich doch zu unterschiedlichen
       Datenschutzniveaus. Künftig soll es nur noch eine EU-Verordnung geben, die
       in der ganzen EU gilt.
       
       Anfang 2012 hat die EU-Kommission einen Entwurf für diese
       Datenschutzverordnung vorgelegt. Dieser Entwurf sieht ein hohes
       Datenschutzniveau vor, lässt aber viele Fragen offen. Über diesen Entwurf
       berieten seitdem parallel die Mitgliedstaaten im Ministerrat und die
       EU-Abgeordneten im Europäischen Parlament (EP). Mit der jetzigen
       Entscheidung kommen die Beratungen im EP zum vorläufigen Abschluss. Von
       knapp 4.000 vorgelegten Änderungsvorschlägen wurden rund 90 für
       konsensfähig erachtet.
       
       ## Datenschutzabkommen zwischen den Staaten
       
       So sollen sich die Bürger künftig durch Einstellungen in ihrem Browser
       wirkungsvoll dagegen wehren können, dass ihr Surfverhalten zur
       Profilbildung benutzt wird. Auch müsse es die Möglichkeit geben, Dienste im
       Internet anonym oder unter Pseudonym zu nutzen. Unternehmen sollen ihre
       Software mit den datenschutzfreundlichsten Voreinstellungen ausliefern,
       heißt es in einer Aufstellung über die Verhandlungsergebnisse.
       
       Künftig sollen europäische Datenschutzstandards gelten, sobald Daten von
       EU-BürgerInnen verarbeitet werden – egal ob inner- oder außerhalb der EU.
       Die Weitergabe von Daten an ausländische Sicherheitsbehörden, etwa
       US-Geheimdienste wie die NSA, soll nur möglich sein, wenn ein spezielles
       Datenschutzabkommen mit diesem Land besteht. Provider sollen ihren Kunden
       Auskunft erteilen müssen, wenn sie Daten an Sicherheitsbehörden
       weiterleiten.
       
       ## EU-Datenschutzgremium
       
       In Streitfällen soll künftig ein EU-Datenschutzgremium entscheiden, so dass
       sich Unternehmen nicht mehr das Land mit den schwächsten
       Datenschutzbehörden aussuchen können. Bei Verstößen sollen Unternehmen bis
       zu 5 Prozent ihres Jahresumsatzes als Strafe zahlen. Da kann es bei Firmen
       wie Google um Milliarden gehen.
       
       Der Grüne Jan Philipp Albrecht wird als Verhandlungsführer des EP in die
       Verhandlungen mit Ministerrat und EU-Kommission gehen. Diese können aber
       erst beginnen, wenn sich auch der Rat auf eine Position geeinigt hat. Das
       kann noch Monate dauern.
       
       21 Oct 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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