# taz.de -- Neues Datenschutzgesetz: Gute Aussichten für Datensammler
       
       > Am Donnerstag beschließt der Bundestag das neue Datenschutzgesetz. Für
       > Verbraucher wird es einiges verschlechtern.
       
 (IMG) Bild: Speicherung von Daten: Alles hinterlässt Spuren
       
       Berlin taz | Zum Nachteil für die Verbraucher und in Teilen
       europarechtswidrig – das ist die Kritik von Verbraucher- und Datenschützern
       an dem neuen Datenschutzgesetz, das der Bundestag abschließend beraten und
       verabschiedet hat. „Das ist ein Datenschutz-Verhinderungsgesetz“,
       kritisiert Volker Tripp vom Verein Digitale Gesellschaft.
       
       Die Reform war notwendig geworden, weil die EU im vergangenen Jahr die
       Datenschutz-Grundverordnung beschlossen hat. Im Frühjahr kommenden Jahres
       werden die neuen Regelungen wirksam. Mit ihrem Gesetz konkretisiert die
       Bundesregierung nun einige Punkte. Doch dabei bleibt sie, so die Kritik,
       hinter dem Schutzniveau der europäischen Regelung zurück – und widerspricht
       ihr teilweise sogar.
       
       Vor allem in der Kritik: der Umgang mit den Rechten von Menschen, deren
       Daten ein Unternehmen gespeichert hat. Zu wissen, wer welche Daten über
       einen gespeichert hat, ist eines der wichtigsten Verbraucherrechte. Sogar
       die EU-Grundrechtecharta nennt das Recht auf Auskunft ausdrücklich.
       
       Bislang gilt: Verbraucher können bei den Unternehmen anfragen, welche
       persönlichen Daten von ihnen gespeichert sind. Die Firma ist dann
       verpflichtet, eine entsprechende Auskunft zu erteilen. Künftig dürfen
       Unternehmen aber die Antwort verweigern, wenn der Aufwand für das
       Unternehmen „unverhältnismäßig“ wäre.
       
       Die Regierungsfraktionen wollen laut eigener Aussage kleine und mittlere
       Unternehmen entlasten, die mit ihren Kunden eher analog als digital
       kommunizieren. Thilo Weichert, ehemaliger Datenschutzbeauftragter von
       Schleswig-Holstein, ist dennoch sicher: „Das öffnet den Unternehmen einen
       riesigen Spielraum.“
       
       Auch der Einsatz von Überwachungskameras soll vereinfacht werden. Müssen
       die Aufsichtsbehörden bislang abwägen, ob – beispielsweise bei einem
       Einkaufszentrum – die Interessen der Überwacher oder die der Überwachten
       überwiegen, soll künftig das Sicherheitsargument Vorrang haben. „Dadurch
       wird es vermehrt zum Einsatz von Videotechnik kommen“, sagt Tripp.
       
       Ein weiterer Punkt: Daten, die beispielsweise bei Ärzten und Anwälten
       liegen. Hier sollen die Datenschutz-Behörden laut dem Gesetzentwurf künftig
       nicht mehr auf Kontrollen bestehen können, wenn sich ein Patient oder eine
       Mandantin beschwert. „Das wird ein Freibrief zum Datenschutz-Verstoß für
       Ärzte und Anwälte“, kritisiert Weichert. Sowohl die Einschränkung des
       Auskunftsrechts als auch die Beschneidung der Kontrollrechte hält er zudem
       für Verstöße gegen europäisches Recht. Er hofft nun, dass die EU-Kommission
       gegen Deutschland vorgeht. Die kann Vertragsverletzungsverfahren eröffnen,
       wenn einzelne Klauseln der EU-Regelung widersprechen.
       
       Aus der EU-Kommission heißt es, dass man die Gesetzgebung in Deutschland
       genau beobachte – schließlich sei Deutschland eines der ersten Länder, das
       die europäische Verordnung umsetzt. Laut dem Portal heise.de hat die
       Kommission in einem Brief an das Innenministerium zum Ausdruck gebracht,
       dass man noch Nachbesserungsbedarf sehe.
       
       ## Zum Nachteil der Verbraucher
       
       Tripp geht es auch um etwas Grundsätzliches: „Das einheitliche
       Schutzniveau, das es durch die europäische Verordnung eigentlich geben
       sollte, wird unterlaufen, und zwar zum Nachteil der Verbraucher in
       Deutschland.“ Auch er hofft nun darauf, dass die EU-Kommission
       einschreitet.
       
       Einen positiven Punkt findet Florian Glatzner vom Verbraucherzentrale
       Bundesverband (vzbv). Denn das neue Gesetz übernimmt die aktuell geltenden
       Regelungen zum Scoring, mit dem die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern
       bestimmt wird. So dürfen auch künftig etwa Forderungen, die der Kunde
       bestritten hat, nicht an Auskunfteien gemeldet werden. Immerhin, so
       Glatzner, gäbe es an dieser Stelle keine Verschlechterung.
       
       27 Apr 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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