# taz.de -- Bremer Brechmittel-Prozess: Verfahren gegen Zahlung eingestellt
       
       > Ein Drogendealer starb beim Einflößen von Brechmitteln. Zwei Urteile
       > gegen den Polizeiarzt kassierte der Bundesgerichtshof. Nun ist der
       > Mediziner freigesprochen.
       
 (IMG) Bild: Der 49-Jährige Angeklagte (r.) mit seinem Anwalt.
       
       BREMEN dpa | Der Bremer Brechmittel-Prozess um den Tod eines mutmaßlichen
       Drogendealers ist gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. Ein
       früherer Polizeiarzt soll 20.000 Euro an die Mutter des Opfers zahlen,
       teilte das Landgericht Bremen mit. Staatsanwaltschaft, Angeklagter und
       Nebenklage stimmten zu.
       
       Der Arzt hatte Ende 2004 einem Mann aus Sierra Leone per Nasensonde
       Brechsirup verabreicht, um verschlucktes Beweismaterial sicherzustellen.
       Der 35-Jährige starb wenig später an den Folgen der Prozedur. Der
       inzwischen 49 Jahre alte Angeklagte war in zwei Verfahren freigesprochen
       worden, der Bundesgerichtshof kassierte die Urteile aber anschließend als
       fehlerhaft.
       
       Seit April wurde deswegen erneut in Bremen verhandelt. Brechmittel wird bei
       ähnlichen Verdachtsfällen inzwischen nicht mehr eingesetzt. Der Europäische
       Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte Deutschland 2006 für
       diese Praxis verurteilt.
       
       Die Bremer Kammer betonte, dass es auf der Grundlage der bisherigen
       Beweisaufnahme voraussichtlich zu keiner Verurteilung des Arztes wegen
       Körperverletzung mit Todesfolge kommen werde. Die Richter verwiesen auf die
       Aussage des Angeklagten, der sich jetzt erstmals zur Sache geäußert hatte
       und auf neue Angaben eines zur Hilfe gerufenen Notarztes.
       
       ## Der Arzt ist in psychatrischer Behandlung
       
       Das Gericht habe das Maß der Schuld, die Folgen der Tat und die
       Auswirkungen des Verfahrens auf den Angeklagten abgewogen. „Auf der einen
       Seite stand der Tod des Opfers als schlimmste Folge einer staatlichen
       Zwangsmaßnahme“, hieß es in der Mitteilung des Gerichts.
       
       Es sei aber auch zu berücksichtigen gewesen, dass der Angeklagte unter dem
       seit fast neun Jahren dauernden Verfahren schwer gelitten habe. Seit
       Oktober 2013 sei er in stationärer psychiatrischer Behandlung. Nach
       Einschätzung der Kammer ist zu erwarten, dass der frühere Polizeiarzt der
       Belastung einer Hauptverhandlung nicht mehr gewachsen ist.
       
       Die Schwere seiner Schuld stehe der Einstellung des Verfahrens nicht
       entgegen. Der Tod des Opfers durch eine staatliche Zwangsmaßnahme ist nach
       Auffassung des Gerichts durch nichts zu rechtfertigen.
       
       Es müsse aber berücksichtigt werden, dass sich das Tatgeschehen für den
       bisher unbestraften Angeklagten als Folge einer Druck- und
       Ausnahmesituation als Unglücksfall darstelle. Die Kammer sei überzeugt,
       dass sich der Angeklagte nicht rücksichtslos und egoistisch verhalten habe.
       
       1 Nov 2013
       
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