# taz.de -- Kommentar EU-Zuwanderungsdebatte: Gefühlte Gerechtigkeit
       
       > Haben arbeitslose EU-Migranten Anspruch auf Hartz IV? Auch wenn der
       > Europäische Gerichthof dies verfügen könnte, ist Hysterie unangebracht.
       
 (IMG) Bild: Rumänischer Reisebus in Frankfurt am Main.
       
       Sozialgesetzgebung und Rechtsprechung werden immer dann kompliziert, wenn
       die Lücke zwischen Gesetzen und der „gefühlten Gerechtigkeit“ in der
       Bevölkerung auseinanderklafft. Das neueste Kapitel dazu ist die
       Befürchtung, der Europäische Gerichtshof könne demnächst der deutschen
       Gesetzgebung aufgeben, einen Passus abzuschaffen, nachdem arbeitslose
       EU-Migranten, die hier noch nie gejobbt haben, von Leistungen nach Hartz IV
       grundsätzlich ausgeschlossen sind.
       
       Der pauschale Ausschluss ist in der Tat heikel, wenn man Hartz IV,
       respektive das „Arbeitslosengeld II“, als Leistung zur Eingliederung
       betrachtet, also als Stütze, die helfen soll, eine Arbeit zu finden oder
       sich zu qualifizieren. Dies könnte man nach den Regelungen zur
       Arbeitnehmerfreizügigkeit den EU-Migranten nicht unbedingt versagen. Ob
       Hartz IV gewährt wird, müsste nach dieser Logik von Fall zu Fall beurteilt
       werden.
       
       Großbritannien tut das schon, wenn auch auf sehr strenge Weise. Dort müssen
       arbeitslose EU-Migranten nach drei Monaten einen Test absolvieren, in dem
       auch nach Sprachkenntnissen und Jobchancen gefragt wird. Passieren sie den
       Test, bekommen sie das Arbeitslosengeld, die „Jobseeker Allowance“, für ein
       halbes Jahr, danach wird wieder nach den Jobchancen gebohrt.
       
       Der Europäische Gerichtshof könnte auch von Deutschland verlangen,
       EU-Migranten mit Zugangschancen für den Jobmarkt für eine bestimmte Zeit
       Hartz IV zu gewähren. Aber bis diese Rechtsprechung erfolgt, haben schon
       Tausende Rumänen und Bulgaren hier einen Job gefunden – oder sind schon so
       lange erwerbslos, dass sie wegen schlechter Prognose von der Leistung
       ausgeschlossen bleiben. Die praktischen Auswirkungen des EU-Streits dürften
       daher gering sein. Hysterie ist also wirklich nicht angebracht.
       
       13 Jan 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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