# taz.de -- Hartz IV für arbeitslose Ausländer: EU kritisiert deutsches Sozialrecht
       
       > Die EU-Kommission übt Kritik am Ausschluss von Ausländern aus dem
       > deutschen Sozialrecht. Das Vorgehen, heißt es, sei mit dem europäischen
       > Recht nicht vereinbar.
       
 (IMG) Bild: In Deutschland gibt's Hartz IV nicht für jeden – das soll sich bald ändern, verlangt die EU-Komission.
       
       BERLIN rtr | Die EU-Kommission fordert einem Medienbericht zufolge für
       Zuwanderer in Deutschland einen leichteren Zugang zu Sozialleistungen. Die
       Brüsseler Behörde sei zu dem Schluss gelangt, dass eine zentrale Vorschrift
       im Sozialgesetzbuch über den Ausschluss von EU-Zuwanderern von
       Hartz-IV-Leistungen nicht mit europäischem Recht vereinbar sei,
       [1][berichtete] die Süddeutschen Zeitung am Freitag.
       
       Sollten die europäischen Richter der Kommission folgen, hätten Zuwanderer
       demnach künftig deutlich bessere Chancen auf Sozialleistungen, selbst wenn
       sie keine Arbeitsstelle suchen. Die Zeitung berief sich auf eine
       Stellungnahme der EU-Exekutive zu einem Verfahren vor dem Europäischen
       Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
       
       Die Kommission bemängelt dem Bericht nach insbesondere einen generellen
       Ausschluss vieler EU-Ausländer von Hilfen im deutschen Sozialrecht. Die CSU
       hat mit ihrer Forderung nach einer härteren Gangart gegen arme Einwanderer
       einen Debatte über den Anspruch auf Sozialleistungen ausgelöst. Anlass ist
       die vollständige Öffnung des europäischen Arbeitsmarktes seit dem 01.
       Januar für Bürger aus Bulgarien und Rumänien.
       
       Die Regeln zum Bezug von Hartz IV ändern sich durch die vollständige
       Öffnung des Arbeitsmarktes nicht: Für zuziehende EU-Ausländer gilt generell
       eine dreimonatige Sperre. Auch danach gibt es nach Angaben des
       Arbeitsministeriums keine Zahlungen, solange ein Ausländer aus einem
       anderen EU-Staat in Deutschland Arbeit sucht.
       
       Erst wenn er eine Arbeit gefunden hat, erhält er Anspruch auf Hilfe – etwa
       auf die Aufstockung eines niedrigen Lohnes, der nicht zum Leben reicht. In
       Deutschland lebende Rumänen und Bulgaren sind dem Ministerium zufolge
       seltener arbeitslos und erhalten seltener Hartz IV als der Durchschnitt der
       Ausländer.
       
       10 Jan 2014
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.sueddeutsche.de/politik/eu-kommission-bruessel-fordert-hartz-iv-fuer-arbeitslose-auslaender-1.1859619
       
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