# taz.de -- Plädoyer im Ruanda-Völkermordprozess: Lebenslang minus sechs Monate
       
       > Onesphore Rwabukombe habe sich des Völkermordes schuldig gemacht, meint
       > die Bundesanwaltschaft. Sie fordert lebenslange Haft.
       
 (IMG) Bild: Onesphore Rwabukombe (l.) und seine Anwältin Natalie von Wristinghausen
       
       FRANKFURT taz | Im ersten Prozess wegen des Völkermordes in Ruanda vor
       einem deutschen Gericht soll der Angeklagte lebenslang hinter Gitter. Die
       Bundesanwaltschaft plädierte am Dienstag vor dem Staatsschutzsenat des
       Oberlandesgerichts Frankfurt auf lebenslange Haft minus sechs Monate –
       lebenslang wegen Völkermordes mit „besonderer Schwere“ der Tat; minus sechs
       Monate wegen der langen Verfahrensdauer.
       
       Seit Januar 2011 stand Onesphore Rwabukombe, einstmals Bürgermeister der
       ruandischen Gemeinde Muvumba, in Frankfurt vor Gericht, und es kamen in
       dieser Zeit wegen komplizierter Beweisanträge nur 116 Verhandlungstage
       zustande. Die Bundesanwaltschaft sieht nun Rwabukombes Mittäterschaft an
       einem Massaker, das ruandische Soldaten und Hutu-Milizionäre am 11. April
       1994 in der Kirche des ruandischen Dorfes Kiziguro begingen, als erwiesen
       an.
       
       Schätzungsweise über 1200 Menschen – die Staatsanwälte gehen jetzt
       vorsichtig von „mindestens 400, wahrscheinlich 500 bis 1000 oder mehr“ aus
       - starben bei dem Gemetzel. Männer wurden von Frauen und Kindern getrennt
       und separat massakriert, Zivilisten und auch Tutsi – in der Hoffnung aufs
       Überleben – wurden gezwungen, die Leichen zu sammeln und in einen Brunnen
       zu werfen.
       
       Der 28 Meter tiefe trockene Brunnenschacht war schon zu 90 Prozent mit
       Leichen gefüllt, weitere Tote lagen auf dem gesamten Kirchengelände
       verstreut, als wenige Tage später die heute in Ruanda regierende damalige
       Tutsi-Rebellenbewegung RPF (Ruandische PatriotischeFront) den Ort befreite
       und die wenigen Überlebenden rettete. Einige dieser Überlebenden sind jetzt
       auch Zeugen in Frankfurt gewesen.
       
       ## „Der Täter hinter den Tätern“
       
       Rwabukombe sei „nicht nur Strippenzieher, sondern Leiter und Organisator
       vor Ort“ gewesen, so Oberstaatsanwalt Christian Ritscher in seinem
       Plädoyer. Er sei an der Meinungsbildung im Vorfeld und auch an der
       Ausführung vor Ort beteiligt gewesen, er sei „der Täter hinter den Tätern“.
       Rwabukombe habe, so hätten Zeugen ausgesagt, die Hutu-Milizionäre auf das
       Kirchengelände begleitet und aufgefordert, mit der „Arbeit“ zu beginnen –
       also mit dem Töten. „Sein Aufruf war Auslöser“, so Ritscher.
       
       Die hohe Anzahl der Toten und der Umstand, dass Rwabukombe vorher extra
       Tutsi aus einem Krankenhaus in die Kirche hatte ziehen lassen und dann
       während des Massakers noch für Nachschub an Hutu-Milizionären sorgte,
       gebiete es, über den Vorwurf der Mittätterschaft beim Völkermord hinaus
       eine „besondere Schwere der Schuld festzustellen“, so Ritscher weiter: „Vom
       Angeklagten war eine größtmögliche Zahl von Morden beabsichtigt“.
       
       Ursprünglich hatte die Anklage Rwabukombe noch zwei weitere Massaker zu
       Last gelegt; diese Vorwürfe wurden aber bereits Ende 2011 fallengelassen.
       
       Lückenhafte und teils widersprüchliche Zeugenaussagen machen eine genaue
       Beweisführung in Ruanda-Völkermordprozessen schwierig, insbesondere nach so
       langer Zeit. Für die Anklage ist dies aber auch ein Beweis dafür, dass
       Ruandas Regierung nicht, wie von der Verteidigung zielstrebig behauptet,
       die Zeugen manipuliert habe: Manche Zeugen hätten überraschenderweise
       Entlastendes vorgebracht, und dass die direkten Opfer, in Todesangst, sich
       unterschiedlich an ihr unmittelbar Erlebtes erinnern, sei nur normal.
       
       Wenn überhaupt, hätten Verbündete des Angeklagten versucht, in Ruanda Druck
       auf Zeugen auszuüben, so die Bundesanwälte unter Verweis auf mindestens
       eine Bedrohung einer Zeugin nach ihrer Aussage in Deutschland: „Es gibt
       Kräfte in Ruanda, die den Angeklagten mit allen Mitteln entlasten oder
       Belastungszeugen diskreditieren wollen.“
       
       ## Ein historisches Verfahren
       
       Es war ein historisches Verfahren – nicht nur, weil noch nie der Völkermord
       an über 800.000 Tutsi in Ruanda 1994 vor deutschen Richtern verhandelt
       worden ist, sondern auch, weil damit erstmals in der deutschen
       Justizgeschichte das Völkerstrafgesetzbuch von 2002 angewandt wird, das die
       Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit weltweit gebietet,
       sofern es einen Bezug zu Deutschland gibt. Rwabukombe lebt seit 2002 mit
       Familie in Frankfurt, genießt politisches Asyl und hatte bereits in den
       1980er Jahren in Trier studiert.
       
       Die Anklage fordert Rwabukombes Verurteilung nach dem Völkermordparagraphen
       6 des Völkerstrafgesetzbuches, das den entsprechenden Paragraph 220 des
       Strafgesetzbuches ersetzt. Ferner wirft sie ihm Mittäterschaft nach
       Paragraph 25.2 des Strafgesetzbuches vor. Es sei dafür unerheblich, ob das
       Massaker auch ohne sein Mitwirken stattgefunden hätte oder nicht – für
       einen staatlich organisierten Massenmord sei es typisch, dass die Akteure
       austauschbar seien.
       
       „Was hier zur Sprache gekommen ist“, so Ritscher, „ist ein Ausschnitt aus
       einem der blutigsten Kapitel der jüngsten Menschheitsgeschichte“. Deswegen
       werde dieser Prozess „Rechtsgeschichte schreiben“.
       
       Am Mittwoch plädiert die zivile Nebenklage, die die Überlebenden von
       Kiziguro vertritt; nächste Woche ist die Verteidigung dran, bevor am 18.
       Februar das Urteil fällt.
       
       28 Jan 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dominic Johnson
       
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