# taz.de -- Kündigung gegen Raucher unwirksam: Noch eine Zigarette mit Herrn Adolfs
       
       > Der berühmteste Raucher nach Altkanzler Helmut Schmidt wird wohl doch
       > nicht aus seiner Wohnung fliegen. Der Grund: ein Formfehler bei der
       > Kündigung.
       
 (IMG) Bild: Mieter Friedrich Adolfs in seiner Wohnung bei seiner Lieblingsbeschäftigung
       
       DÜSSELDORF taz | Als Friedhelm Adolfs am Donnerstagmorgen das Düsseldorfer
       Landgericht verlässt, steckt er sich erst mal eine Zigarette an. „Ich bin
       sehr zufrieden“, sagt der 75-Jährige. Er wird sich wohl keine neue Bleibe
       suchen müssen. Die zu seiner Unterstützung gekommenen Raucheraktivisten
       klopfen ihm auf die Schulter.
       
       Der Kampf gegen die Kündigung seiner Wohnung hat aus dem einsamen Witwer
       den zweitprominentesten Glimmstängelfan Deutschlands gemacht – nach Helmut
       Schmidt. Adolfs hat sich einen Button mit dem Konterfei des Altkanzlers an
       die graue Anzugjacke geheftet. „Wir sind Helmut“ steht darauf. „Der qualmt
       ja auch weiter“, sagt der hagere Mann mit dem angegilbten Vollbart. „Der
       lässt sich das auch nicht verbieten.“
       
       Keine halbe Stunde verhandelte die 21. Zivilkammer des Landgerichts über
       seine Berufung gegen das Räumungsurteil der Vorinstanz. Ende Juli 2013
       hatte das Amtsgericht festgestellt, dass dem passionierten Raucher zu Recht
       die Wohnung fristlos gekündigt worden sei.
       
       Das sieht das Landgericht offensichtlich anders. Nach derzeitigem
       Beratungsstand halte die Kammer die Kündigung aus formellen Gründen für
       unwirksam, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Wernscheid. Sein endgültiges
       Urteil will das Gericht am 13. März verkünden.
       
       ## Platz für lukrativen Wohnraum
       
       Seit mehr als vierzig Jahren lebt Adolfs in einer kleinen Parterrewohnung
       im Düsseldorfer Zooviertel. Im Januar 2013 hatte ihm seine Vermieterin
       Brunhilde L. fristlos gekündigt und die Räumungsklage eingereicht. Die
       Begründung: Der frühere Hausmeister habe „die Grenzen des vertragsmäßigen
       Gebrauchs“ erheblich überschritten und „das Gebot der gegenseitigen
       Rücksichtnahme“ verletzt. Aus seiner Mietwohnung sei „permanent ein im
       gesamten Treppenhaus wahrnehmbarer unerträglicher und
       gesundheitsschädlicher Zigarettenrauch“ herausgeströmt.
       
       Adolfs bestreitet die Vorwürfe. Er würde ausreichend lüften. Außerdem sei
       er schon immer starker Raucher gewesen. Bis zum Tod seiner Frau hätten sie
       sogar gemeinsam kräftig gequalmt, ohne dass sich jemand daran gestört habe.
       Sie starb vor wenigen Jahren an Krebs. Adolfs hält die Kündigungsbegründung
       für vorgeschoben. Nach seiner Überzeugung soll er entmietet werden, um
       Platz für einen lukrativen Büroraum zu machen.
       
       In der ersten Instanz vor dem Amtsgericht war vieles schiefgelaufen für den
       alten Mann. Seine damalige Anwältin wirkte überfordert. Das machte es
       Amtsrichter Tobias Rundel leicht, sich der Auffassung der Vermieterseite
       anzuschließen. Adolfs Rauchverhalten stelle „eine ebenso erhebliche wie
       gänzlich überflüssige Verletzung des Mietvertrages“ dar, befand er.
       
       Bei der Berufungsverhandlung, in die Adolfs mit einem neuen Anwalt gezogen
       ist, zeigte sich der Vorsitzende Richter Ralf Wernscheid weit weniger
       überzeugt von dieser Argumentation. Es sei fraglich, ob der Beweisvortrag
       der Klägerin ausreichend sei, sagte er.
       
       ## Lieber Fenster auf
       
       Darauf käme es allerdings gar nicht an. „Zwischen Abmahnung und Kündigung
       verging mehr als ein Jahr“, stellte Wernscheid fest. Das sei eine zu große
       Zeitspanne. Deshalb halte die Kammer sowohl die fristlose als auch die
       fristgemäße Kündigung für unwirksam. Dieser Aspekt hatte in der Vorinstanz
       keine Berücksichtigung gefunden.
       
       Bis Mitte Februar hat die Vermieterseite Zeit für eine Stellungnahme.
       Adolfs Anwalt Martin Lauppe-Assmann ist nach der Verhandlung überzeugt,
       dass sein Mandant gewinnen wird. Ausgestanden sei der Fall aber wohl nicht.
       „Es besteht die Gefahr, dass er erneut gekündigt wird“, warnt
       Lauppe-Assmann. Er empfiehlt: „Immer Fenster auf!“.
       
       30 Jan 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
       
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