# taz.de -- Kommentar Raucher-Urteil in Düsseldorf: Miese Botschaft für alle Mieter
       
       > Es geht nicht ums Rauchen, es geht um die Macht der Vermieter. Der Fall
       > von Friedhelm Adolfs zeigt auch, wie wichtig für Mieter ein guter Anwalt
       > ist.
       
 (IMG) Bild: Erstmal eine rauchen: Friedhelm Adolfs nach der Urteilsverkündung
       
       Nein, das ist keine Grundsatzentscheidung darüber, ob jemand in seiner
       Wohnung rauchen darf oder nicht. Auch wenn der Fall, [1][über den an diesem
       Donnerstag das Landgericht Düsseldorf in der Berufung geurteilt hat], genau
       dazu hochstilisiert wird.
       
       Angesichts der aufgeheizten Diskussion um den Nichtraucherschutz ist das
       zwar nachvollziehbar, vernebelt jedoch den Kern, um den es geht. Denn
       zunächst einmal handelt es sich hier um nichts anderes, als um ein
       Musterbeispiel dafür, welch mieser Methoden sich Immobilienbesitzer
       bedienen, um die Rentabilität ihrer Gebäude zu erhöhen. Und dass sie damit
       sogar durchkommen können.
       
       Darum geht es wirklich: um die Umwandlung einer wenig lukrativen
       Mietwohnung in einen teuren Büroraum. Mit dem sonst so beliebten
       Eigenbedarf kann man da schlecht kommen. Also suchte die Vermieterin nach
       einer anderen Möglichkeit, um den 75-jährigen Friedhelm Adolfs nach mehr
       als 40 Jahren aus seiner kleinen Parterrewohnung zu vertreiben.
       
       Und sie fand einen Weg. Der starke Tabakkonsum ihres früheren Hausmeisters
       war ein willkommener Vorwand, um den Mieterschutz auszuhebeln. Dass sie mit
       ihrer verhaltensbedingten Räumungsklage nach dem derzeitigen Stand Erfolg
       hat, ist deshalb eine schlechte Nachricht nicht speziell für Raucher,
       sondern für alle Mieter.
       
       ## Revisionsmöglichkeit ist wichtig
       
       Der Fall von Friedhelm Adolfs zeigt, wie wichtig für Mieter eine gute
       anwaltliche Vertretung ist. Denn die fehlte Adolfs in der ersten Instanz –
       was entscheidend dafür war, dass er jetzt auch in der Berufung verloren
       hat. Durch Fristversäumnis verpasste es seine damalige Anwältin, die
       entscheidende Behauptung der Vermieterin zu bestreiten: dass von Adolfs
       eine unerträgliche und gesundheitsgefährdende Geruchsbelästigung für die
       anderen Mietparteien ausging.
       
       Deswegen galt diese Frage fatalerweise als unstrittig, was auch nicht mehr
       von seinem neuen Anwalt in der Berufungsverhandlung korrigiert werden
       konnte. Jetzt ging es nur noch darum, ob Adolfs vor seiner fristlosen
       Kündigung rechtlich einwandfrei abgemahnt worden war.
       
       Dass sich das Landgericht dieses Dilemmas bei seiner Urteilsfindung bewusst
       war, lässt sich daran ablesen, dass es ausdrücklich die Revision zum
       Bundesgerichtshof zugelassen hat. Dort könnte es dann tatsächlich ein
       Grundsatzurteil geben, ob das Rauchen eines Mieters als Kündigungsgrund
       zulässig ist.
       
       Passionierte Raucher wie militante Nichtraucher mögen einem solchen Urteil
       mit fundamental entgegengesetzten Erwartungen entgegenfiebern. Dabei lautet
       die eigentliche Frage, ob das Gericht die Rechte von Mietern gegen die
       Interessen von Vermietern verteidigen wird oder nicht. Das geht alle an.
       
       26 Jun 2014
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
       
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