# taz.de -- Einigung im Streit mit EU-Kommission: Google muss Platz machen
       
       > Die EU verkündet eine Einigung in dem jahrelangen Kartellstreit mit
       > Google. Der Konzern will nun seine Suchergebnisse für Europa umbauen.
       
 (IMG) Bild: Für die Suche nach „EU“ sollte sich allerdings nicht viel ändern.
       
       BERLIN taz | Nutzer der Suchmaschine Google sollen etwa bei Produktsuchen
       deutliche Hinweise auf Konkurrenzdienste erhalten. Das ist die Konsequenz
       einer Einigung der EU-Kommission mit dem Konzern.
       
       Demnach soll Google bei spezialisierten Suchen drei Angebote von
       Wettbewerbern anzeigen. Deren Präsentation muss mit der von Googles eigenen
       Angeboten vergleichbar sein und sie sollen durch eine „objektive Methode“
       ausgewählt werden. Google kündigte an, „erhebliche Änderungen an der
       Funktionsweise“ der Suchmaschine vorzunehmen. Laut Kommission soll ein
       unabhängiger Dritter überprüfen, ob das Unternehmen die Vereinbarung
       einhält.
       
       In dem Konflikt, der bereits gut drei Jahre andauert, geht es um
       spezialisierte Suchen, beispielsweise nach Hotels oder Produkten. Die
       Kommission wirft Google vor, dabei eigene Dienste zu bevorzugen. Wer zum
       Beispiel unter dem Begriff „Notebook“ sucht, findet über der Liste der
       Suchtreffer diverse Anzeigen. Daneben oder darunter präsentiert Google in
       einem Kasten eigene „Shopping-Ergebnisse“. Versteckt weist Google darauf
       hin, dass das Unternehmen „unter Umständen von einigen dieser Anbieter eine
       Vergütung“ bekommt. Spezialisierte Anbieter, wie Produktsuchmaschinen oder
       Dienste, bei denen Kunden Preisvergleiche vornehmen können, erscheinen erst
       weiter unten in der Suchliste. Darüber beschwerte sich die Konkurrenz.
       
       ## Machtfaktor Marktanteil
       
       Verbraucherschützer bewerten die angekündigten Änderungen durchaus positiv:
       „Es ist immer gut, wenn die Marktmacht eines solchen Monopolisten, wie
       Google es letztlich ist, etwas eingeschränkt wird“, sagt Michaela Zinke,
       Referentin für Datenschutz und Netzpolitik beim Verbraucherzentrale
       Bundesverband. Google hat in Europa mit seiner Suchmaschine einen
       Marktanteil von mehr als 90 Prozent.
       
       Die Anzeige von Konkurrenz-Diensten ist nur ein Teil der Vereinbarung.
       Darüber hinaus sollen Website-Betreiber die Möglichkeit haben, einzelne
       Inhalte von der Nutzung durch Googles Spezialsuche auszuschließen – ohne,
       dass sie dafür bestraft werden, etwa mit einem schlechteren Ranking. Zudem
       sollen Website-Betreiber beim Abschluss eines Anzeigen-Vertrags nicht dazu
       verpflichtet werden dürfen, die Online-Werbung auf ihrer Seite
       ausschließlich oder überwiegend über Googles Werbenetzwerk zu beziehen.
       Auch der Umzug von Werbekampagnen von Google zu konkurrierenden
       Suchmaschinen soll erleichtert werden.
       
       Bis die neuen Regelungen kommen, kann es noch einige Monate dauern.
       Zunächst wird die EU-Kommission die Beschwerdeführer anhören, dann trifft
       die Kommission eine endgültige Entscheidung.
       
       5 Feb 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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