# taz.de -- Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung: Für Firmen entstehen keine Kosten
       
       > Die Regierung will die Bestechung von Parlamentariern endlich verbieten.
       > Das ist überfällig. Der Gesetzesentwurf enthält aber einen fragwürdigen
       > Passus.
       
 (IMG) Bild: Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft.
       
       BERLIN taz | Erst ein feines Abendessen, dann eine gute Beziehung und nach
       der politischen Karriere vielleicht ein lukrativer Job im Unternehmen?
       Abgeordnete in Deutschland müssen den Umgang mit allzu deutlichen Offerten
       künftig etwas besser abwägen – und nicht nur mit ihrem Gewissen, sondern
       auch mit einem neuen Gesetz in Einklang bringen. Die Große Koalition will
       die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten künftig unter Strafe
       stellen.
       
       Geht es nach einem am Dienstag bekannt gewordenen Gesetzentwurf, so sollen
       MandatsträgerInnen in Zukunft bis zu fünf Jahre Haft drohen, wenn sie
       „ungerechtfertigte Vorteile“ oder „Gegenleistungen“ annehmen und dafür
       „eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehmen oder unterlassen“. Das
       Gesetz gilt für Bundes- und Landtagsabgeordnete sowie für Tausende
       Kommunalpolitiker.
       
       Nach geltender Rechtslage macht sich bislang lediglich strafbar, wer bei
       Mandatsträgern direkt eine Stimme kauft oder diese als Abgeordneter
       verkauft. Nicht strafbar ist hingegen die weitaus gängigere Methode der
       Korruption: Abgeordnete mit materiellen oder ideellen Vorteilen so
       einzuhegen, dass sie mit den eigenen politischen Zielen konform gehen.
       
       Deutschland gehört neben Ländern wie Nordkorea, Syrien und dem Sudan zu den
       wenigen Staaten, die noch immer nicht die UN-Konvention zur
       Korruptionsbekämpfung ratifiziert haben. Nichtregierungsorganisationen
       fordern seit Jahren eine Gesetzesverschärfung. Diese war jedoch immer
       wieder im Bundestag gescheitert.
       
       Organisationen wie Lobbycontrol und Transparency Deutschland begrüßten
       daher am Dienstag die Einführung eines Straftatbestands, wiesen jedoch auch
       auf mögliche Einfallstore hin. So könnte Gerichten künftig die Aufgabe
       zufallen zu definieren, welche Handlungen als „ungerechtfertigte Vorteile“
       zu gelten haben – und welche dagegen als „parlamentarische Gepflogenheiten“
       straffrei bleiben.
       
       ## Sehr großes Schlupfloch
       
       Der Sprecher der Organisation Abgeordnetenwatch, Gregor Hackmack, sagte der
       taz: „Die Formulierung des Gesetzentwurfs enthält ein sehr großes
       Schlupfloch. Mir fällt kein Fall ein, in dem rechtssicher nachweisbar wäre,
       dass ein Mandatsträger ’im Auftrag oder auf Weisung‘ gehandelt hat.“
       
       Der lobbykritische SPD-Politiker Marco Bülow kündigte an, für den
       Gesetzentwurf zu stimmen. Er forderte aber, nicht nur die
       Abgeordnetenbestechung und -diäten neu zu regeln. Beide Themen hatte die
       Koalition als „Paket“ neu geregelt. Der taz sagte Bülow: „Als Nächstes
       müssen wir die Höhe der Zuverdienstmöglichkeiten bei Nebentätigkeiten
       begrenzen und dafür sorgen, dass Geldgeber nicht über Parteispenden
       Einfluss auf Politik ausüben können.“
       
       Einen lustigen Satz aus dem Gesetzentwurf wollte leider niemand
       kommentieren. Da steht: „Für die Wirtschaft, insbesondere für
       mittelständische Unternehmen, entstehen durch dieses Gesetz keine Kosten.“
       Über entfallende Kosten steht dort allerdings nichts.
       
       11 Feb 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Martin Kaul
       
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