# taz.de -- Kommentar Diätenerhöhung: Gauck hat recht
       
       > Die Kritik des Bundespräsidenten an der geplanten Diätenerhöhung ist
       > berechtigt und notwendig. Die Mehrheit des Parlaments liegt falsch.
       
 (IMG) Bild: Macht gerne mal den Mund auf: Joachim Gauck.
       
       Der Verdacht des Populismus liegt nahe, wenn der Bundespräsident
       verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Diätenerhöhung zu erkennen gibt.
       Kritik an Bezügen von Politikern kommt ja immer gut an - und Joachim Gauck
       ist dafür bekannt, öffentlichen Beifall zu schätzen. Dennoch ist in diesem
       Falle der Vorwurf ungerecht, er heische billigen Applaus. Der Fehler liegt
       bei der Parlamentsmehrheit – und die Frage ist, ob diese Mehrheit
       unverzeihlich ignorant oder einfach nur dreist war.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hat 1975 klar geurteilt: Diäten dürfen nicht
       an die Beamtenbesoldung gekoppelt werden. Damals haben die Richter
       besonderen Wert auf Transparenz gelegt und deshalb festgelegt, dass jede
       Änderung der Diäten öffentlich – also vom Plenum des Bundestags –
       beschlossen werden muss.
       
       Man kann dieses Urteil für falsch halten. Darum geht es aber nicht. Der
       Richterspruch gilt bis heute. Er steht im Widerspruch zu dem Gesetz, das
       Bundespräsident Gauck jetzt unterzeichnen soll und das vorsieht, die Diäten
       ab 2016 an die Entwicklung der Bruttolöhne anzupassen. Den
       Orientierungsrahmen bildet die Besoldung von Bundesrichtern.
       
       Wer sich für das Diätenurteil von 1975 interessiert, muss nicht lange
       danach suchen. Hinweise finden sich auf Wikipedia, aber pikanterweise sogar
       auf der Homepage des Deutschen Bundestages. Und kein Büroleiter von
       Abgeordneten der Großen Koalition, auch keine Fraktionsjuristin hat dort
       mal nachgeschaut, ob diese nette Erhöhung der Bezüge eigentlich in
       Übereinstimmung steht mit geltenden Gesetzen? Niemand hat einen
       entsprechenden Arbeitsauftrag erteilt? Aufschlussreich. So benehmen sich
       Leute, die davon überzeugt sind, dass ihnen sowieso keiner was kann.
       
       Das gilt derzeit für die Parlamentsmehrheit. Unter diesen Umständen fällt
       es kaum noch ins Gewicht, dass der Bundespräsident immerhin ein Vierteljahr
       darauf warten musste, dass ihm das vom Bundestag verabschiedete Gesetz
       endlich zugestellt wurde. Der Bundesrat hat der Vorlage vor zwei Monaten
       zugestimmt. Dem Staatsoberhaupt sollten fürs Abnicken gerade mal ein paar
       Tage bleiben.
       
       Was für eine Respektlosigkeit. Nicht nur gegenüber Joachim Gauck. Sondern
       vor allem gegenüber den Institutionen des Rechtsstaates. Die Gegenwehr des
       Bundespräsidenten ist berechtigt und notwendig.
       
       29 Jun 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bettina Gaus
       
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