# taz.de -- Prozess gegen Ex-Präsidenten Wulff: Staatsanwaltschaft gibt nicht auf
       
       > Der Freispruch von Christian Wulff ist noch nicht rechtskräftig. Die
       > Staatsanwaltschaft legt Revision ein. Die Verteidigung gibt sich betont
       > gelassen.
       
 (IMG) Bild: Noch immer nicht ganz befreit: Ex-Bundespräsident Christian Wulff.
       
       HANNOVER dpa | Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Revision gegen den
       Freispruch von Ex-Bundespräsident Christian Wulff eingelegt. Sie reichte
       ihren Antrag am Mittwoch beim Landgericht Hannover ein. Eine inhaltliche
       Begründung für die Revision legte die Anklagebehörde zunächst nicht vor.
       
       Erst nachdem das Gericht die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt hat,
       muss die Staatsanwaltschaft die Begründung nachliefern. Die Behörde könnte
       die Revision dann aber auch wieder zurückziehen, wenn sie die Gründe für
       den Freispruch Wulffs durch die 2. Große Strafkammer doch noch für völlig
       überzeugend halten sollte.
       
       Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte: „Das Gericht hat bei der
       mündlichen Urteilsverkündung zwar eine Begründung geliefert, aber wir
       halten sie inhaltlich für falsch.“ Ob der Korruptionsprozess gegen Wulff
       nun erneut aufgerollt werden muss, muss am Ende der Bundesgerichtshofes in
       Karlsruhe entscheiden. Damit eine Revision Erfolg hat, müssen dem Gericht
       Verfahrensfehler nachgewiesen werden.
       
       Wulff war am vergangenen Donnerstag vom Landgericht Hannover freigesprochen
       worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm zur Last gelegt, als
       niedersächsischer Ministerpräsident Vorteile im Amt angenommen zu haben. Es
       ging um rund 720 Euro Hotel- und Bewirtungskosten. Von dem Filmfinancier
       David Groenewold hatte Wulff sich 2008 zu einem Oktoberfestbesuch einladen
       lassen und später für ein Projekt Groenewolds bei Siemens geworben.
       
       Der Filmfinancier musste sich wegen Vorteilsgewährung verantworten, die
       Revision bezieht sich auch auf seinen Freispruch. Beide Männer hatten die
       Einladung mit ihrer Freundschaft begründet. Zudem betonte Wulff, von der
       Teilübernahme der Hotelkosten zunächst nichts gewusst zu haben.
       
       Die Revision hatte sich in Hannover bereits vor der Urteilsverkündung im
       Plädoyer von Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer angedeutet. „Das Gericht
       hat die vorliegenden Erkenntnisquellen nicht ausgeschöpft“, sagte er.
       Weitere Zeugen müssen gehört sowie Aktenvermerke und Mails gewürdigt
       werden. Ursprünglich hatte der Prozess bis April dauern sollen.
       
       Wulffs Verteidiger reagierten auf den Revisionsantrag gelassen. „Die
       Staatsanwaltschaft hatte bereits vor Monaten angekündigt, rechts- und
       fristwahrend Revision zur Überprüfung des Urteils einzulegen“, teilten die
       Anwälte Bernd Müssig und Michael Nagel mit. Aus ihrer Sicht hat eine
       Revision keine Chance auf Erfolg.
       
       5 Mar 2014
       
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