# taz.de -- Kooperationsverbot Bund und Länder: Die Sechs-Milliarden-Euro-Frage
       
       > Die Regierung will mehr Geld für Schulen und Hochschulen ausgeben. Dafür
       > müsste sie das Grundgesetz ändern. Die SPD ist uneins, ob sie das will.
       
 (IMG) Bild: Die Leute haben genug von vollen Hörsälen und maroden Schulen, meint die Opposition
       
       BERLIN taz | An diesem Donnerstag wird die Linke im Bundestag die
       Bundesregierung ein bisschen nerven. Und zwar mit einem Antrag zur
       Abschaffung des Kooperationsverbots in der Bildung. Eine Stunde muss sich
       das Plenum damit beschäftigen, bevor es ihn mehrheitlich ablehnt. Vor allem
       die SPD aber wird so gezwungen, sich der Frage zu stellen: Was wollen wir
       eigentlich? Das sei in der Fraktion heiß umkämpft, heißt es.
       
       Bildung, Wissenschaft und Forschung sind Kernanliegen der Bundesregierung.
       So steht es im Koalitionsvertrag. Doch mehr als hundert Tage nach
       Inkrafttreten ist noch nichts passiert. Ein Grund ist das
       Kooperationsverbot. Es erlaubt dem Bund nicht, sich in den Bildungsbereich
       finanziell einzumischen. Genau das aber haben Union und SPD vereinbart: Sie
       wollen die Länder bei Kitas, Schulen und Hochschulen um 6 Milliarden Euro
       entlasten. Momentan ist die Summe beim Finanzminister geparkt, während die
       Regierungspartner grübeln: Wie kommt das Geld legal in die Länder?
       
       „Unser Grundsatz, das Kooperationsverbot für den gesamten Bildungsbereich
       aufzuheben, gilt nach wie vor. Ich sehe momentan aber keine Mehrheiten“,
       sagte SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil der taz. Dennoch müsse man jetzt
       schnell die Frage klären, wie die 6 Milliarden Euro in die
       Bildungseinrichtungen transferiert werden könnten. Heil plädiert dabei für
       pragmatische Wege unterhalb einer Grundgesetzänderung. Man müsse ausloten,
       was man über zeitlich befristete Bundesprogramme erreichen könne.
       
       „Irgendwelche Wege findet man immer“, meint dagegen Thüringens
       Bildungsminister Christoph Matschie (SPD). „Es geht aber darum, sinnvolle
       Wege zu öffnen zu einem kooperativen Bildungsföderalismus. Die Menschen im
       Lande erwarten, dass Bund, Länder und Kommunen ihre Kräfte bündeln.“
       Matschie erscheint es sinnvoll, dafür das Grundgesetz anzupassen.
       
       Eigentlich wollen sowohl SPD als auch Union das Grundgesetz zugunsten von
       mehr Bildungszusammenarbeit ändern. Rein rechnerisch kein Problem: SPD und
       Union verfügen im Bundestag und im Bundesrat über satte
       Zweidrittelmehrheiten. Doch während die SPD vorschlägt, einen neuen
       Paragrafen in der Verfassung zu verankern, der Zusammenarbeit bei Bildung
       festschreibt, will die Union nur im Hochschulbereich „in Fällen
       überregionaler Bedeutung“ kooperieren. Als Oppositionspartei war das der
       SPD zu wenig.
       
       ## Jeder kocht sein eignes Süppchen
       
       Damit der Bund für Studierende und Lehre an allen Hochschulen Geld
       beisteuern darf, sei eine Grundgesetzänderung nötig, meint der
       bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Ernst-Dieter Rossmann. Man
       diskutiere derzeit in der Fraktion über eine ernsthafte Lösung. Ob die auch
       den Schulbereich mit einschließt verrät er nicht, nach dem Motto: der Union
       jetzt noch nicht zu weit entgegenkommen.
       
       „Wir müssen aus der Blockade raus“, meint Matschie jetzt und fordert
       Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) auf, die Länder zum Dialog zu
       bitten. „Das Schlechteste wäre: Jeder wartet auf den anderen. Und nichts
       bewegt sich.“
       
       Die Länder als Hüter der Schulen und Unis verfolgen wiederum eigene
       Interessen, die sich nicht immer nach Parteilinien richten. In
       Baden-Württemberg regieren die Genossen mit den Grünen. Der grüne
       Ministerpräsident Winfried Kretschmann will, dass der Bund die 6 Milliarden
       Euro ohne Auflagen rüberschiebt. SPD-Kultusminister Andreas Stoch sieht das
       ebenso: „Die Kultushoheit liegt verfassungsgemäß bei den Ländern. Da bin
       ich Föderalist.“ Da die Einnahmemöglichkeiten der Länder begrenzt seien,
       müsse ihnen der Bund bei der Erfüllung ihrer Aufgaben helfen. „Dafür müssen
       wir nicht den verfassungsrechtlichen Kompetenzrahmen sprengen“, sagt Stoch.
       
       Der Grünen-Hochschulexperte Kai Gehring schüttelt den Kopf: „Jetzt muss
       sich was bewegen. Die Leute haben genug von maroden Schulen und vollen
       Hörsälen. Aber die SPD weiß nicht was sie will.“
       
       3 Apr 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Lehmann
       
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