# taz.de -- Kooperationsverbot in der Wissenschaft: Rot-Grün gegen Gesetzänderung
       
       > Ministerin Schavan will Bund und Länder bei Hochschulprojekten wieder
       > zusammenarbeiten lassen. Rot-Grün ist dagegen - weil die Schulen nicht
       > dabei sind.
       
 (IMG) Bild: Augen zu und durch: Bildungsministerin Schavan (CDU) braucht Hilfe von Rot-Grün.
       
       BERLIN taz | Vor der Sommerpause hat Bundesbildungsministerin Annette
       Schavan (CDU) eine Änderung des Grundgesetzes auf den Weg gebracht, wonach
       Bund und Länder im Hochschulbereich künftig wieder kooperieren dürften.
       
       Nun könnten die rot-grün regierten Länder die Pläne zu Fall bringen: Der
       Kulturausschusses des Bundesrats beantragte am Montag mit den Stimmen von
       Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und
       Hamburg, das Vorhaben abzulehnen – solange die Schulen ausgeklammert
       bleiben.
       
       Das Bund-Länder-Kooperationsverbot müsse für den kompletten Bildungsbereich
       aufgehoben werden, sagte eine Sprecherin von NRW-Schulministerin Sylvia
       Löhrmann (Grüne).
       
       Im Jahr 2006 war im Rahmen der großkoalitionären Förderalismusreform
       beschlossen worden, dass Bund und Länder in der Bildung nicht mehr
       zusammenarbeiten dürfen. Nur thematisch und zeitlich begrenzt darf sich der
       Bund einmischen, etwa mit der Exzellenzinitiative für besonders
       förderungswürdige Forschungsprojekte. Das Verbot hält inzwischen kaum noch
       jemand für sinnvoll.
       
       ## Exzellenzinitiative absichern
       
       Schavan will Artikel 91 b des Grundgesetzes jetzt so ergänzen, dass Bund
       und Länder künftig „in Fällen überregionaler Bedeutung“
       Wissenschaftseinrichtungen gemeinsam finanzieren dürfen. Damit würde
       gewissermaßen die Exzellenzinitiative auf Dauer gestellt. Am 21. September
       berät der Bundesrat. Die Änderung braucht eine Zweidrittelmehrheit in
       Bundestag und Bundesrat.
       
       Ob und in welcher Form die Verfassungsänderung kommt, ist nun offen. „Wenn
       die Länder tatsächlich einer Lockerung des Kooperationsverbots im
       Hochschulbereich ihre Zustimmung verweigern, geht das zulasten der
       Hochschulen und damit der Studierenden“, sagte eine Sprecherin Schavans der
       taz. Man wolle erst einmal abwarten. Denn einerseits kann Rot-Grün die
       Verfassungsänderung blockieren. Andererseits ist es ohnehin schwer
       vorstellbar, dass eine neue Zweidrittelmehrheit zustande kommt, die dem
       Bund mehr Mitsprache in den Schulen einräumt.
       
       So enthält sich etwa auch das grün-rot regierte Baden-Württemberg. Man
       werde sehr darauf achten, dass die Schulkompetenz der Länder nicht
       angetastet wird, hieß es aus dem Wissenschaftsministerium in Stuttgart. Die
       Lage ist also unklar – im Zweifel werden die Länder gemeinsam dem Bund mehr
       Geld abhandeln wollen.
       
       5 Sep 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernd Kramer
       
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