# taz.de -- Nebenkläger im NSU-Prozess: V-Leute sollen gehört werden
       
       > Mehr als 600 Zeugen benannte die Bundesanwaltschaft im NSU-Prozess.
       > Darunter nur drei V-Leute. Die Nebenkläger wollen nun eine Reihe Spitzel
       > laden.
       
 (IMG) Bild: Carsten S. – einer der Angeklagten in München.
       
       MÜNCHEN taz | Offensive der Nebenklage-Vertreter im NSU-Prozess in München:
       Am Dienstag stellten die Opfer-Vertreter einen Antrag, der für Unruhe
       sorgen dürfte. Sie wollen mehrere frühere V-Leute aus der rechtsextreme
       Szene vorladen.
       
       Bisher, kritisierte Nebenklage-Anwältin Angelika Lex am Dienstagnachmittag
       im Prozess, blieben die Informanten im Verfahren fast gänzlich außen vor.
       Unter den mehr als 600 Zeugen der Bundesanwaltschaft seien nur drei
       bekannte V-Leute. Dabei seien wesentlich mehr bekannt. „Dies“, heißt es im
       Antrag der Nebenkläger, „erweckt den Anschein, die Bundesanwaltschaft wolle
       die V-Personen, den Verfassungsschutz und deren Wissen um den NSU und
       dessen Taten aus dem Verfahren heraushalten“.
       
       Die Anwälte beantragten noch am Dienstag zunächst den früheren
       Brandenburger V-Mann Carsten S. vorzuladen und alle Akten über ihn
       beizuziehen. Danach, kündigte Lex an, würden Ladungsanträge zu sieben
       weiteren V-Leuten folgen.
       
       Carsten S., ein wegen versuchten Mordes verurteilter Neonazi, war in den
       Neunzigern unter dem Alias „Piato“ V-Mann des Brandenburger
       Verfassungsschutzes. Er hatte dem Geheimdienst von Plänen der
       untergetauchten Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe berichtet,
       sich Waffen zu beschaffen. Zudem benannte er einen Kontaktmann des Trios
       und berichtete von „Überfällen“ der Drei. S. könnte auch selbst an der
       Waffenbeschaffung beteiligt gewesen sein. Von dem NSU-Kontaktmann erhielt
       er eine SMS: „Was ist mit den Bums?“. All diese Informationen blieben
       damals folgenlos.
       
       Anwältin Lex kritisierte, dass „trotz klarer Hinweise“ von V-Personen die
       Morde des NSU nicht verhindert wurden. Teilweise seien diese damals nicht
       einmal von den Verfassungsschutz-Ämtern an die Polizei weitergegeben
       worden.
       
       Erst im April sorgte der plötzliche Tod eines V-Mann des
       Bundesverfassungsschutz, Thomas R., für Aufsehen. Der langjährige
       Neonazi-Kader verstarb an einer unentdeckten Diabetes. Und auch Thomas R.
       hatte Kontakte zum NSU: Er stand auf einer Kontaktliste von Uwe Mundlos.
       
       Das Oberlandesgericht München will nun über den Antrag der Nebenkläger
       beraten. Auf Seiten der Bundesanwaltschaft wurde die Initiative mit
       Kopfschütteln aufgenommen. Sie hatte mehrfach appelliert, den Prozess nicht
       ausufern zu lassen.
       
       20 May 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
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