# taz.de -- Mitfahrer-App „Uber“: Ärger für die Taxifahrer
       
       > Einmal Wischen und Klicken auf der App, schon kommt das Uber-Auto. Die
       > Taxibranche fühlt sich bedroht und wehrt sich mit Klagen.
       
 (IMG) Bild: Von A nach B per App: das Unternehmens-Konzept sorgt für Ärger.
       
       BERLIN taz | Ein verregneter Abend, ein langer Arbeitstag, ein bestelltes
       Taxi für den Weg nach Hause, das nicht kommt – und fertig ist der
       Gründungsmythos des San Franciscoer Unternehmes Uber. Sein Geschäftsmodell:
       Menschen, die von A nach B wollen, einen Fahrer samt Fahrzeug zu
       vermitteln. Sein größter Gegner: die Taxibranche.
       
       Vor fünf Jahren in den USA gegründet, breitet sich das Unternehmen nun auch
       in Europa aus. Und da hat es in den vergangenen Wochen gleich in drei
       Ländern Ärger bekommen: In Frankreich attackierten Taxifahrer bei einem
       Protest gegen ungleiche Behandlung Uber-Autos. In Brüssel verbot ein
       Gericht den privaten Personenbeförderungsdienst „Uber Pop“. Und in Berlin
       erwirkte ein Taxifahrer eine einstweilige Verfügung gegen die Firma.
       Begründung: Uber halte sich nicht an die Vorgabe, wonach seine Fahrer bei
       Chauffeurdiensten im Anschluss an eine Fahrt wieder ins Depot zurückkehren
       müssen. Stattdessen blieben sie in der Innenstadt, um dort neue Fahrgäste
       aufzunehmen. Das sei aber Taxis vorbehalten.
       
       Der nächste Konflikt bahnt sich schon an: in Barcelona. Denn in Spanien
       dürfen Privatfahrer kein Geld für ihre Dienste verlangen. Die katalanische
       Taxigewerkschaft sinnt jedenfalls schon über Gegenmaßnahmen nach, falls die
       Verwaltung das Unternehmen trotz Beschwerde gewähren lässt.
       
       Der Streit um das Geschäftsmodell von Uber ist keine Ausnahme. In den
       Ballungsräumen ist ein regelrechter Kampf um Passagiere entbrannt: Wer
       bekommt sie? Taxiunternehmen, private Chauffeurdienste, Mitfahrzentralen?
       Autovermieter, Carsharing-Anbieter oder Leihnetzwerke, in denen Fahrzeuge
       von privat zu privat vermietet werden? Ganz zu schweigen von anderen
       kostenpflichtigen Mitfahrmöglichkeiten, wie dem öffentlichen Nahverkehr
       oder Mieträdern.
       
       ## Klagen der Klagenden
       
       So hat etwa der Bundesverband der Autovermieter im vergangenen Herbst das
       Verleihportal Autonetzer verklagt. Die Begründung für die Klage, hinter der
       einige ein großes Interesse der Deutschen Bahn mit ihrem eigenen
       Carsharing-Dienst Flinkster vermuten: Die von privat zu privat vermittelten
       Fahrzeuge erfüllten nicht die strengen Sicherheitsstandards, die für
       gewerbliche Vermieter gelten. Das gilt zum Beispiel bei der Versicherung
       oder der Häufigkeit von Hauptuntersuchungen.
       
       Ähnlich argumentiert nun die Taxibranche. „Taxen haben die Verpflichtung,
       jeden zu befördern, und das zu einem festgelegten Preis“, sagt in Berlin
       Richard Leipold, der die einstweilige Verfügung gegen Uber erwirkt hat. Er
       hält die erst kürzlich gestartete Variante „Uber Pop“ für besonders
       problematisch. Dabei transportieren Privatpersonen in ihren Autos
       Fahrgäste. „Und das ohne die dafür nötige Haftpflichtversicherung zum
       gewerblichen Personentransport“, kritisiert Leipold. Darin sieht Uber kein
       Problem: Patrick Studener, verantwortlich für die internationale Expansion
       der Firma, verteidigt das Vorgehen: „Das sind keine professionellen
       Fahrer.“ Eine spezielle Versicherung sei deshalb nicht notwendig.
       
       Möglich macht die neue Konkurrenz das Internet und dabei speziell die
       Verbreitung von mobilen Geräten wie Smartphones. Wer gerade unterwegs ist,
       kann sich so über die App von Uber oder eine Webseite spontan ein Fahrzeug
       organisieren – auch ohne eine Taxizentrale anzurufen. Entsprechende Apps
       kombinieren die Navigation mit aktuellen Verkehrsmeldungen, die
       beispielsweise von anderen Fahrern erstellt werden, zum Beispiel über
       Unfälle, Blitzer, Staus.
       
       Ortskenntnis wird so nicht mehr zum entscheidenden Kriterium, schließlich
       werden Navis mittlerweile auch von Taxifahrern genutzt. Dementsprechend
       hält Uber-Manager Studener auch die Gesetze zum Transport von Fahrgästen
       für veraltet: „Die wurden in der Vor-Internet-Zeit geschrieben.“
       
       Längst finden auch verhältnismäßig junge Unternehmen wie Uber Nachahmer für
       ihr Geschäftsmodell, etwa die Hamburger Firma Wundercar. Die versucht es
       mit einer anderen Lücke: Wer hier einen Fahrer in Anspruch nimmt, zahlt am
       Ende ein „freiwilliges Trinkgeld“. So soll jeder Zweifel an einer fehlenden
       Gewinnerzielungsabsicht schon im Vorfeld ausgeräumt werden. Im Gegenteil:
       Das Unternehmen sieht sich selbst als Teil der Share-Economy – genau wie
       die Macher von Autonetzer, über deren Portal Autos von privat zu privat
       verliehen werden.
       
       ## Dahinter steckt viel Geld
       
       Uber hat allerdings nichts mehr von dem nischigen Start-up, für das es
       gerne gehalten wird: Erst im vergangenen Jahr konnte die Firma 258
       Millionen Dollar einsammeln – maßgeblich von Google. In seiner
       Investorenliste führt das Uber unter anderem das Unternehmen Goldman Sachs
       auf.
       
       In rund hundert Städten ist Uber derzeit aktiv. Dabei fehlt es nicht an
       Kritik. In den USA, wo der Dienst schon länger angeboten wird, beklagen
       sich die Kunden nicht so sehr über den Zustand der Autos oder mangelnde
       Ortskenntnis der Fahrer. Ärger erregt vor allem der Preis für die Nutzung
       von Uber-Autos: denn der liegt nicht fest, sondern kann immer dann teurer
       werden, wenn die Nachfrage hoch ist. Das heißt: Eine Fahrt mit dem
       Uber-Auto kann leicht teurer werden als mit einem Taxi. Bezahlt wird per
       Kreditkarte.
       
       In Deutschland wird der Konflikt erst einmal weiter vor Gericht
       ausgetragen. Beide Seiten haben angekündigt, durch die Instanzen zu gehen.
       Auch eine Klage gegen den neuen Dienst „Uber Pop“ ist laut Leipold in
       Vorbereitung.
       
       Vielleicht gibt es aber auch eine Entscheidung von oben. Die EU-Kommissarin
       für die Digitale Agenda, Neelie Kroes, hat jedenfalls ihre Position
       klargestellt: „Erst Brüssel, jetzt Berlin? Europa sollte Innovation
       willkommen heißen und nicht verbannen“, twitterte sie.
       
       10 May 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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