# taz.de -- Familie und Beruf: Elterngeld mit Plus kommt
       
       > Das Kabinett hat die Reform des Elterngeldes beschlossen. Der frühere
       > Wiedereinstieg in die Teilzeitarbeit soll besser gefördert werden.
       
 (IMG) Bild: Die Leistung in Anspruch zu nehmen, soll bis zum achten Lebensjahr des Kindes möglich sein.
       
       BERLIN afp | Eltern sollen nach der Geburt eines Kindes Betreuung und
       Rückkehr in den Beruf künftig flexibler gestalten können: Das Kabinett
       beschloss am Mittwoch in Berlin das „Elterngeld Plus“, mit dem Teilzeit
       arbeitende Eltern die Familienleistung bis zu 28 Monate beziehen können.
       Durch die Reform würden „neue Wege in der partnerschaftlichen Vereinbarkeit
       von Familie und Beruf“ eingeschlagen, erklärte Bundesfamilienministerin
       Manuela Schwesig (SPD).
       
       Das 2007 eingeführte Elterngeld wird bislang maximal 14 Monate nach der
       Geburt gezahlt. Es beträgt mindestens 300 und höchstens 1800 Euro im Monat.
       Bislang verlieren Mütter und Väter einen Teil ihres Anspruchs, wenn sie
       schon während der Elterngeldzeit wieder Teilzeit arbeiten gehen.
       
       Durch die Reform sollen auch Teilzeit-Arbeitnehmer unterm Strich genauso
       viel Elterngeld bekommen wie diejenigen, die in der Phase nach der Geburt
       ganz aus dem Beruf ausscheiden: Mit dem Elterngeld Plus kann die
       Familienleistung bei frühzeitigem Wiedereinstieg in einen Teilzeitjob
       gesplittet und doppelt so lange gezahlt werden. Väter und Mütter können
       demnach während der Elterngeldzeit auf Teilzeit von bis zu 15 Wochenstunden
       reduzieren.
       
       In bestimmten Konstellationen, etwa wenn beide Eltern nach der Kindsgeburt
       zugleich Teilzeit arbeiten, kann der Elterngeld-Bezug laut
       Familienministerium sogar auf 36 Monate – für beide Eltern parallel 18
       Monate – ausgedehnt werden. Einen Partnerschaftsbonus von vier zusätzlichen
       Elterngeld-Plus-Monaten bekommen zudem Väter und Mütter, die für die
       Kinderbetreuung beide gleichzeitig auf Teilzeit zwischen 25 und 30
       Wochenstunden gehen.
       
       ## Arbeitgeber muss nicht zustimmen
       
       Mit dem Gesetz wird auch die Elternzeit neu geregelt: Wie bislang können
       Eltern bis zum dritten Geburtstag eines Kindes unbezahlte Auszeit vom Job
       nehmen. Künftig können aber 24 – statt bisher zwölf – Monate auch zwischen
       dem dritten und achten Geburtstag genommen werden. Eine Zustimmung des
       Arbeitgebers ist dafür nicht mehr nötig.
       
       Die Bundesregierung reagiere mit dem „Elterngeld Plus“ auf den Trend, dass
       viele Mütter wieder früher in den Beruf einsteigen und viele Väter sich
       gern mehr um ihre Kinder kümmern würden, erklärte Schwesig. „Wir
       ermöglichen Müttern und Vätern mehr Zeit für Familie und eine größere
       Flexibilität.“
       
       ## Gewerkschaften freuen sich
       
       Die Reform, die Zusatzkosten von 100 Millionen Euro jährlich verursacht,
       soll zum 1. Juli 2015 in Kraft treten. Im Bundeshaushalt stehen für das
       Elterngeld pro Jahr rund fünf Milliarden Euro zur Verfügung.
       
       Die Gewerkschaften begrüßten die Reform, die nun im Bundestag beraten
       werden muss. „Beide Elternteile haben damit die Chance, gemeinsam aktiv am
       Heranwachsen ihrer Kinder beteiligt zu sein, ohne ihre Erwerbstätigkeit
       aufgeben zu müssen“, erklärte DGB-Vize Elke Hannack in Berlin. Was die
       Flexibilisierung bei Dauer, Lage und Rhythmus der Arbeitszeiten für Eltern
       angehe, müssen nach Ansicht des DGB aber weitere Schritte folgen.
       
       4 Jun 2014
       
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