# taz.de -- Bundestag beschließt „Elterngeld Plus“: Mehr Flexibilität für Kinder
       
       > Familienministerin Schwesig will Arbeitnehmern das Kinderkriegen leichter
       > machen: Elterngeld und Elternzeit werden flexibler, die Rückkehr im
       > Teilzeitmodus erleichtert.
       
 (IMG) Bild: Frischgeborenen-Fütterungszeiten bald noch flexibler!
       
       BERLIN afp | Mehr Flexibilität für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie:
       Der Bundestag hat am Freitag die Reform des Elterngelds und der Elternzeit
       verabschiedet. Mit dem sogenannten Elterngeld Plus können Väter und Mütter
       künftig die Familienleistung doppelt so lange nutzen wie das bisherige
       Elterngeld. Auch die dreijährige Elternzeit wird flexibler gestaltet. Bis
       zu 24 Monate davon können später, bis zum vollendeten achten Lebensjahr des
       Kindes, in Anspruch genommen werden.
       
       Mit der Reform werde den Eltern der Rücken gestärkt, „die gemeinsam für
       ihre Kinder da sein wollen“, sagte Familienministerin Manuela Schwesig
       (SPD) vor der Abstimmung im Bundestag. Sie warb auch bei den Arbeitgebern
       dafür, mehr „Rücksicht auf Familien zu nehmen“. Bei vielen jungen Paaren
       gebe es in Bezug auf die Kinderbetreuung den „Wunsch nach mehr
       Partnerschaftlichkeit“. Nach Angaben des Familienministeriums befürworten
       einer Umfrage zufolge fast zwei Drittel der Eltern das Elterngeld Plus, bei
       denen mit Kindern unter drei Jahren seien es sogar 67 Prozent.
       
       Die Reform soll junge Väter und Mütter auch animieren, nach der Geburt
       eines Kindes frühzeitig in Teilzeit in den Beruf zurückzukehren. Wurde
       früher das Teilzeiteinkommen auf das Elterngeld angerechnet, kann mit der
       Reform nun das halbe Elterngeld parallel bezogen werden. Der Bezug der
       Familienleistung kann so auf 28 Monate gestreckt werden – statt bislang
       maximal 14 Monate. Einen Partnerschaftsbonus von vier Monaten können Paare
       bekommen, die parallel in Teilzeit gehen und sich die Betreuung des
       Nachwuchses in dieser Zeit teilen.
       
       Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft, es gilt für Geburten ab dem
       1. Juli 2015. Flexibler wird damit auch die Elternzeit: Wie bisher können
       Eltern bis zum dritten Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom
       Job nehmen. Künftig können aber 24 Monate statt bisher zwölf auch später,
       zwischen dem dritten und achten Geburtstag, genommen werden. Väter und
       Mütter können diese Auszeit in bis zu drei Abschnitte aufteilen.
       Arbeitgeber können laut Schwesig erst vor dem dritten Abschnitt dringende
       betriebliche Gründe anführen, wenn sie einen Antrag ablehnen wollen.
       
       Bei den Arbeitgebern stießen die Änderungen bei der Elternzeit auf Kritik:
       Es sei zu begrüßen, dass Familien besser unterstützt werden, wenn Mutter
       und Vater nach der Geburt eines Kindes nicht vollständig aus dem Beruf
       ausstiegen, erklärte die Bundesvereinigung der deutschen
       Arbeitgeberverbände (BDA) in Berlin. Das Aufsplitten der Elternzeit in drei
       Teile jedoch „belastet die betriebliche Personalplanung erheblich“, weil
       bei jeder Elternzeit bis zu drei Mal Ersatz gesucht werden müsse. Besonders
       für kleine und mittlere Unternehmen sei dies schwer umzusetzen.
       
       7 Nov 2014
       
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