# taz.de -- Kommentar Reform des Flüchtlingsrechts: Schikane und Stigmatisierung
       
       > Asylbewerber dürfen arbeiten, wenn Deutsche den Job nicht wollen. Dass
       > die Union dies nun zur Disposition stellt, zeigt: Es ging um
       > Abschreckung.
       
 (IMG) Bild: Als Rechtfertigung für das Arbeitsverbot dient der Schutz einheimischer Arbeitnehmer
       
       Wenn die Union für ihre harte Haltung in Sachen Asyl gescholten wird,
       verweist sie gern darauf, dass sie – gemeinsam mit der SPD – das
       Arbeitsverbot von Flüchtlingen auf drei Monate beschränkt hat. Das war ein
       richtiger Schritt, änderte aber für viele Betroffene nicht viel. Denn
       unangetastet bleiben sollte die Regelung, dass ein Job nur dann angenommen
       werden durfte, wenn sich kein passender deutscher Arbeitsloser findet.
       
       Zur Rechtfertigung wurde gern der Schutz einheimischer Arbeitsloser vor
       zugewanderter Konkurrenz ins Feld geführt. Daran wurde auch in solchen
       Zeiten festgehalten, in denen nur sehr wenige Flüchtlinge kamen.
       
       [1][Jetzt stellt die Union die Regelung zur Disposition]. Damit will sie
       die Zustimmung zu Verschärfungen an anderen Stellen des Asylrechts
       erkaufen. Das tut sie in einer Zeit, in der vergleichsweise viele
       Flüchtlinge kommen. Dass sich diese nun künftig alle einen Job suchen
       dürfen, ist offenbar kein Problem mehr. Das beweist, dass
       Arbeitsmarktpolitik beim Arbeitsverbot nie eine Rolle gespielt hat.
       
       Tatsächlich ging es um Abschreckung und Schikane: Das Verbot macht die zum
       Nichtstun Verdammten auf Dauer psychisch fertig. Es stigmatisiert sie, weil
       – zutreffenderweise – immer wieder gegen sie vorgebracht wird, sie würden
       auf Kosten der Allgemeinheit leben. Es kostet Steuergelder, und zwar die
       der Kommunen, die für die Flüchtlinge aufkommen müssen – und von allen
       öffentlichen Haushalten am schlechtesten dastehen.
       
       Als politische Manövriermasse taugt das Arbeitsverbot deshalb nicht. Es ist
       weder den Flüchtlingen selbst noch den Städten noch den BeitragszahlerInnen
       zuzumuten, Asylsuchende vom Arbeitsmarkt auszuschließen. Die CDU sollte
       endlich seiner restlosen Abschaffung zustimmen – bedingungslos.
       
       15 Jul 2014
       
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