# taz.de -- Edwar Snowden und Deutschland: Immer auf der Flucht
       
       > Der ehemalige NSA-Mitarbeiter soll nach Meinung des Bundesjustizministers
       > Heiko Maas in die USA zurückkehren. Sein Asyl in Russland läuft formell
       > Ende Juli aus.
       
 (IMG) Bild: So rosa-weichgezeichnet wie hier sieht Edward Snowdens Zukunft wohl nicht aus
       
       BERLIN dpa | Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) rät dem ehemaligen
       NSA-Mitarbeiter Edward Snowden zu einer Rückkehr in die USA. „Er ist erst
       Anfang 30 und will sicher nicht den Rest seines Lebens auf der ganzen Welt
       gejagt werden oder von einem Asyl zum nächsten wandern“, sagte Maas.
       
       „Wie man hört, sind wohl die Anwälte von Herrn Snowden in Verhandlungen mit
       amerikanischen Stellen, ob er möglicherweise in die USA zurückkehrt, um
       sich dort einem Verfahren zu stellen“, sagte der Minister. Wenn sich beide
       Seiten einig werden könnten, wäre damit auch Snowden am meisten gedient.
       „Denn sonst wird er immer auf der Flucht sein vor den
       US-Strafverfolgungsbehörden“, sagte Maas.
       
       Snowden hatte vor gut einem Jahr in großem Stil vertrauliche Dokumente über
       die Überwachungspraxis der National Security Agency und anderer
       Geheimdienste an die Öffentlichkeit gebracht. Die USA suchen ihn per
       Haftbefehl und haben ein Festnahmeersuchen an die Bundesregierung
       übermittelt - für den Fall, dass Snowden nach Deutschland kommen sollte.
       
       Seit Anfang August 2013 hat der heute 31 Jahre alte US-Bürger Asyl in
       Russland - begrenzt auf ein Jahr. Das heißt, die Aufenthaltserlaubnis läuft
       formell Ende Juli aus. Die Entscheidung der Russen über eine mögliche
       Verlängerung steht noch aus.
       
       ## Befragung bisher abgelehnt
       
       Die Opposition bemüht sich seit Monaten, Snowden für eine Aussage vor dem
       NSA-Untersuchungsausschuss nach Deutschland zu holen. Linke und Grüne
       wollen dafür notfalls vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die
       Bundesregierung hat eine Vernehmung des Amerikaners in Deutschland bislang
       aber immer abgelehnt und dies mit einem angeblich drohenden Schaden für das
       deutsch-amerikanische Verhältnis begründet.
       
       Zu der Option, dass Snowden noch nach Deutschland kommen könnte, äußerte
       sich Maas zurückhaltend, aber auch nicht mit einem endgültigen Nein. „Das
       sehe ich im Moment eher nicht“, sagte der Ressortchef. Am Ende komme es
       dabei auf den NSA-Ausschuss an. „Wir sind nicht völlig frei in dieser
       Entscheidung“, betonte er. „Wenn Herr Snowden Mitarbeiter eines deutschen
       Geheimdienstes wäre, hätte er sich nach deutschem Recht möglicherweise
       strafbar gemacht.“
       
       Über das Festnahmeersuchen Washingtons hat die Bundesregierung noch nicht
       entschieden. „Wir sind da sehr zurückhaltend und kritisch und wollen von
       den Vereinigten Staaten sehr genau wissen, wie die Umstände wären, wenn
       sich Snowden einem Verfahren in den USA stellen würde“, sagte Maas.
       
       „Hierzu haben wir einige Fragen an die US-Regierung geschickt, aber noch
       keine Antworten bekommen. Insofern gibt es für uns im Moment keinen Grund,
       auf einer unsicheren Datenbasis über ein Ersuchen der USA zu entscheiden.“
       
       ## Kein Moralstrafrecht
       
       Nach Meinung des SPD-Politikers hat Snowden Deutschland mit seinen
       Enthüllungen Nutzen gebracht. „Insgesamt haben wir davon profitiert, weil
       wir Dinge erfahren haben, die wir vorher nicht wussten. Es ist ein
       Verdienst von Herrn Snowden, dass er uns da die Augen geöffnet hat“, sagte
       Maas.
       
       „Und er hat uns eine Grundlage gegeben, auf der wir entscheiden können, ob
       wir wollen, dass sich das alles so in Richtung totale Überwachung
       weiterentwickelt.“ Snowden habe eine große öffentliche Debatte angestoßen
       und das Bewusstsein aller Bürger für das Thema Datensicherheit geschärft.
       
       Maas räumte ein, die Bewertung von Snowdens Tat sei schwierig. „Wir haben
       in Deutschland kein Moralstrafrecht“, betonte er. „Auch in Zukunft wird es
       Fälle geben, in denen es Wertungsunterschiede gibt - zwischen dem, was
       strafrechtlich relevant und was aber einige möglicherweise trotzdem noch
       moralisch vertretbar finden. So wie im Fall von Edward Snowden.“
       
       29 Jul 2014
       
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