# taz.de -- Snowden-Anhörung im NSA-Ausschuss: Opposition plant Verfassungsklage
       
       > Das Tauziehen um Snowden geht weiter. Die Linkspartei will in Karlsruhe
       > erwirken, dass der Whistleblower vom NSA-Ausschuss als Zeuge geladen
       > wird.
       
 (IMG) Bild: Überaus begehrt: Edward Snowden
       
       BERLIN dpa | Im Tauziehen zwischen Opposition und Koalition um eine
       Anhörung des US-Geheimdienstenthüllers Edward Snowden durch den
       NSA-Untersuchungsausschuss rückt eine Verfassungsklage näher. Die Klage in
       Karlsruhe ist in konkreter Vorbereitung, wie Linke-Obfrau Martina Renner am
       Mittwoch in Berlin mitteilte.
       
       Die Opposition will erreichen, dass die schwarz-rote Bundesregierung den
       Weg für eine Vernehmung Snowdens vor dem Ausschuss in Berlin freimacht. Bei
       der ersten Ausschuss-Sitzung nach der Sommerpause an diesem Donnerstag
       wolle die Linke zunächst erneut die Ladung des nach Russland geflüchteten
       US-„Whistleblowers“ Snowden beantragen, sagte Renner.
       
       CDU-Obmann Roderich Kiesewetter und sein SPD-Kollege Christian Flisek
       machten hingegen auf die über den Sommer veränderte Lage aufmerksam.
       Snowden kann nun mit einer Aufenthaltsgenehmigung für drei Jahre in
       Russland bleiben. Das könne eine Vernehmung in Russland oder einem
       Drittland erleichtern. „Er ist ein Schlüsselzeuge, ich will ihn hören“,
       sagte Flisek.
       
       Durch Dokumente, die über Snowden in die Öffentlichkeit gelangt waren, kam
       vor mehr als einem Jahr ans Licht, dass die National Security Agency (NSA)
       auch in Deutschland massiv Daten ausspäht. Der Untersuchungsausschuss soll
       die Spähaffäre aufarbeiten. Im Zuge der NSA-Affäre gerieten aber auch die
       deutschen Geheimdienste in die Kritik.
       
       Für die kommenden Sitzungen hätten sich SPD und Union auf Leitfragen
       geeinigt. Dabei gehe es unter anderem darum, ob deutsche Nachrichtendienste
       rechtswidrig mit ausländischen Diensten kooperierten und ihnen Daten etwa
       für den US-Drohnenkrieg in Afghanistan lieferten, ob ausländische Dienste
       das deutsche Recht verletzten und ob die Bundesregierung das Parlament
       ausreichend informiert.
       
       10 Sep 2014
       
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