# taz.de -- Bezahlung in der Gastronomie: In der Regel Rechtsbruch
       
       > Die „Initiative Gastrolohn“ hat die Arbeitsbedingungen in Hamburger Bars
       > und Restaurants untersucht. Das Ergebnis: Arbeitsrechte werden selten
       > eingehalten.
       
 (IMG) Bild: Viel Arbeit, wenig Lohn: Wer in der Hamburger Gastronomie arbeitet, lebt oft prekär.
       
       Eine Verletzung der Arbeitsrechte gehört in vielen Hamburger Bars und
       Restaurants offenbar zum Geschäftsmodell. Das jedenfalls legt das Ergebnis
       einer Befragung zu Löhnen und Arbeitsbedingungen in Hamburger
       Gastronomiebetrieben nahe. Die „Initiative Gastrolohn“ hat in einer
       Online-Befragung und in persönlichen Gesprächen Daten über die Zustände in
       Bars und Restaurants gesammelt und am Sonntag im Rahmen einer Releaseparty
       veröffentlicht. Hinter der Initiative stehen Einzelpersonen und Mitglieder
       von Basisgewerkschaften.
       
       Arbeitsrechte wie eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlter
       Urlaub sind den meisten Gastronomen nach den Befragungsergebnissen ebenso
       fremd wie die Bezahlung von Bereitschaftsdiensten. Auch unbezahlte
       Putztätigkeiten nach Feierabend sind keine Seltenheit. Erfasst sind in der
       Befragung 24 Betriebe verschiedener Kategorien und Preisklassen: vom
       Sternerestaurant „Landhaus Scherrer“ in der Elbchaussee über Szene-Läden
       wie den „Feldstern“ auf St. Pauli bis hin zu Tanzkneipen wie der
       „Barbarabar“ auf dem Hamburger Berg.
       
       „Es war uns wichtig, ein repräsentatives Bild der Zustände in der Hamburger
       Gastro-Landschaft zu erhalten“, sagt Katharina Alt von der „Initiative
       Gastrolohn“. Man habe sich aber auf die Viertel St. Pauli und Sternschanze
       konzentriert, da diese mit ihrer hohen Gastronomie-Dichte das „Rückgrat der
       Hamburger Tourismusbranche“ bildeten.
       
       Die InitiatorInnen hatten sich gefragt: „Können die Menschen, die in diesen
       Vierteln arbeiten, selbst dort leben?“ Bei einem durchschnittlichen
       Stundenlohn von 8,11 Euro brutto ist das schwierig. Einige Betriebe zahlen
       ihren MitarbeiterInnen nur sieben Euro pro Stunde, das „Wohlers“ in Altona
       gar nur 6,50 Euro.
       
       Unbezahlte Überstunden gehören zur Regel. Im „Landhaus Scherrer“ etwa
       kommen zur offiziellen Arbeitszeit im Schnitt 20 unbezahlte Wochenstunden
       hinzu. Rechnet man den offiziellen Stundenlohn von 7,69 auf die real
       geleistete Stundenzahl, verdient ein ausgebildeter Gastronom in dem
       Sternerestaurant 5,05 Euro pro Stunde.
       
       Insgesamt arbeiten 80 Prozent der Befragten in prekären
       Arbeitsverhältnissen, ergab die Studie. Die meisten haben keinen festen
       Arbeitsvertrag, arbeiten im Minijob-Verhältnis oder in
       Scheinselbstständigkeit. „Es herrscht große Unkenntnis der Rechtslage“,
       stellt Alt fest. „Viele Gastro-Arbeiter wissen gar nicht, dass sie im
       Krankheitsfall weiter bezahlt werden müssen.“ Einer der Befragten habe
       berichtet, eine Lohnfortzahlung bei Krankheit habe er in seiner ganzen
       Gastro-Laufbahn noch nicht erlebt. „Diese Verletzung von fundamentalen
       Arbeitsrechten bedeutet ein ernsthaftes Problem für eine breite
       Bevölkerungsschicht“, resümiert Alt.
       
       Die letzte Frage auf dem Evaluationsbogen lautete: „Warum arbeitest du
       trotzdem in der Gastronomie?“ Als Antwort wurden flexible Arbeitszeiten
       genannt oder die Bar-Bezahlung. „Solange man nicht krank wird, keinen
       Urlaub machen, in seine Rente einzahlen, aus der WG ausziehen oder eine
       Familie gründen will, funktioniert das ganz gut“, sagt Jan Kammerer von der
       Initiative.
       
       Der erste Durchgang der Befragung ist abgeschlossen, die „Initiative
       Gastrolohn“ will aber weitermachen. Während der Fragebogen auch in Zukunft
       online verfügbar ist, wollen die InitiatorInnen jetzt mit den Betroffenen
       gemeinsam überlegen, was mit den Ergebnissen passieren soll. Zunächst wird
       plakatiert: Die ausgewerteten Daten sollen den KundInnen und den
       BetreiberInnen der Läden an Ort und Stelle auf Plakaten präsentiert werden.
       
       14 Sep 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Schipkowski
       
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