# taz.de -- Blumenthal übt Demokratie: SPD wählt Grüne ab
       
       > Im Streit um die Videoüberwachung des Bahrsplate-Bolzplatzes hat die SPD
       > im Ortsbeirat Blumenthal die Grünenfraktion als befangen ausgeschlossen.
       
 (IMG) Bild: Umzäunt, überwacht, umstritten: Bolzplatz auf der Bahrsplate in Blumenthal.
       
       BREMEN taz | Zum Eklat kam es am Montag im Blumenthaler Ortsbeirat. Der
       hätte sich mit der rechtlich zweifelhaften Videoüberwachung des Bolzplatzes
       auf der Bahrsplate befassen müssen: Statt aber auf die Ende Juli gestellten
       Fragen eines Anwohners zu reagieren, machte sich das Gremium durch
       Befangenheitsentscheidungen beschlussunfähig.
       
       Zunächst war Ortsamtsleiter Peter Nowack (SPD) von der Senatskanzlei als
       befangen eingestuft worden: Er ist Vorsitzender des Fördervereins der
       Bürgerstiftung Blumenthal, die Bolzplatz und Überwachungstechnologie
       betreibt. Weil derartige Vorstandstätigkeiten vom Beiratsgesetz als
       Ausschlussgrund ausdrücklich genannt werden, hatten sich in diesem Sinne
       vier weitere Beiratsmitglieder, in der Führung desselben Vereins tätig, für
       befangen erklärt.
       
       Anschließend wurde, unter Berufung auf eine Rechtsauskunft der
       Senatskanzlei, die zweiköpfige Beiratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen
       gegen ihren Willen ausgeschlossen: Eike Schurr, weil der sich die Kritik
       des Bürgerantrags an der Videoüberwachung zu eigen gemacht, die
       Datenschutzbeauftragte und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet hatte. Und
       Gabriele Kröger-Schurr, weil die seine Mutter ist. Einen Antrag oder ein
       Beschlusstext – Fehlanzeige: „Wir müssen nicht jeden Satz extra
       formulieren, den wir beschließen“, teilte Alex Schupp (SPD), der die
       Sitzungsleitung von Peter Nowack übernommen hatte, tags darauf auf
       Nachfrage mit.
       
       Inhalt und Form des Ausschlusses hätten sich „automatisch aus der Sache“
       ergeben. In scheinbarer Spontaneität hatte Schupp dann, direkt nach dem
       Votum, die Idee, die Beschlussfähigkeit der Versammlung in Frage zu
       stellen. Und siehe da: Von den 16 gewählten und geladenen
       Beiratsmitgliedern waren statt der nötigen acht nur noch sieben
       stimmberechtigte anwesend.
       
       Die Anregung von Anke Krohne (Die Linke), man möge doch die Bürgerfrage
       ohne Beschluss beantworten, wischte dann der zu diesem Zeitpunkt noch
       ausgeschlossene Nowack vom Tisch: „Über einen Bürgerantrag muss abgestimmt
       werden.“
       
       Verärgert hat darauf die Grünen-Parteiführung reagiert:
       „Demokratietheoretisch habe ich damit große Probleme“, so der
       Landesvorsitzende Ralph Saxe zur taz. „Wenn das Ortsbeirätegesetz es
       zulässt, dass eine Mehrheit eine Minderheit per Beschluss rauswirft, gehört
       das geändert.“ Er habe jedoch große Zweifel an der Rechtmäßigkeit des
       Beschlusses.
       
       Tatsächlich ist das Beirätegesetz unklar in der Frage, inwiefern das
       Initiieren einer behördlichen Prüfung eine Befangenheit begründet. Und ob
       und wie ein Beirat ein Mitglied initiativ ausschließen kann, darüber trifft
       es keine Aussagen: Um die Befangenheit festzustellen, nennt es allein die
       Selbstanzeige des Betroffenen, über die wiederum abzustimmen ist.
       
       „Wir lassen das prüfen“, kündigt Parteichef Saxe an. „Auch die
       Senatskanzlei muss sich dazu verhalten.“ Dort allerdings bestätigt
       Referatsleiter Reiner Kammeyer (SPD), den Ortsbeirat einschlägig beraten zu
       haben. Auch wenn es sich nicht um eine zivilrechtliche Sache handele, „wer
       anzeigt, kann sich durch seine Mitwirkung an Entscheidungen einen
       persönlichen Vorteil verschaffen“, findet er. „Das erschließt sich mir
       nicht“, widerspricht Schurr. Bereits in der Sitzung hatte er angekündigt,
       notfalls vors Verwaltungsgericht zu ziehen.
       
       16 Sep 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Schirrmeister
       
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