# taz.de -- Gesetze gegen deutsche Dschihadisten: Wenn Täter fest entschlossen sind
       
       > Hunderte Islamisten aus Deutschland sind in die IS-Gebiete ausgereist. Um
       > das zu verhindern, sollen nun Gesetze nachgebessert werden.
       
 (IMG) Bild: Ein deutscher Islamist muss sich derzeit in Düsseldorf für einen versuchten Anschlag auf den Bonner Hauptbahnhof im Dezember 2012 verantworten.
       
       BERLIN/FREIBURG taz | „Weit über 450 Personen“ seien bereits aus
       Deutschland ausgereist, um sich im Irak und in Syrien der Terrormiliz IS
       anzuschließen: Diese Zahl nannte Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg
       Maaßen am Donnerstag dem Fernsehsender N24.
       
       Sein Timing passte. Stunden zuvor hatte der [1][UN-Sicherheitsrat die
       Mitgliedstaaten in einer Resolution dazu verpflichtet], die Ausreise
       potenzieller Terroristen zu verhindern. Innenpolitiker der
       Koalitionsfraktionen griffen die UN-Forderung rasch auf. „Für geeignet
       halte ich die Verhinderung der Ausreise fanatisierter junger Männer durch
       Einziehung des Reisepasses oder eines Vermerkes im Personalausweis“, sagte
       Uli Grötsch (SPD) der taz. Ähnlich hatte sich zuvor schon
       Unionsfraktionsvize Andreas Schockenhoff geäußert.
       
       Die Bundesregierung denkt über Gesetzesverschärfungen nach: „Wir prüfen
       jetzt, inwiefern die Resolution Änderungen des Strafrechts erfordert“,
       sagte Justizminister Heiko Maas (SPD) zu [2][Spiegel Online]. Dabei wird
       das deutsche Recht den Anforderungen der UN-Resolution über „ausländische
       terrroristische Kämpfer“ im Kern bereits gerecht. Wenn es
       Nachbesserungsbedarf gibt, dann nur in Details.
       
       So macht sich schon seit 2001 strafbar, wer eine ausländische
       terroristische Vereinigung unterstützt oder darin Mitglied wird. Der damals
       neu eingeführte Paragraf 129 b des Strafgesetzbuchs war eine direkte
       Reaktion auf die Al-Qaida-Anschläge vom 11. September 2001. Islamisten, die
       sich IS anschließen, müssen deshalb nach ihrer Rückkehr mit Strafverfahren
       rechnen, so wie der Deutschalbaner Kreshnik B., der derzeit in Frankfurt
       vor Gericht steht.
       
       ## Vorfeldstrafbarkeit
       
       Weil sich Islamisten zeitweise nur noch in losen Netzwerken organisierten
       und auch immer mehr terroristische Einzeltäter auftauchten, führte der
       Bundestag 2009 auch hierfür eine Vorfeldstrafbarkeit ein. Seitdem ist auch
       die „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ strafbar (§
       89a). Bestraft werden kann dabei die Beschaffung von Finanzmitteln und
       Sprengstoffutensilien sowie der Besuch terroristischer Ausbildungslager
       oder sonstiger Unterrichtungen über Sprengstoff und Schusswaffen. Diese
       Handlungen müssen dazu dienen, einen Anschlag vorzubereiten. Der Anschlag
       kann auch im Ausland geplant sein.
       
       Erst im Mai hat der Bundesgerichtshof dies in einem Grundsatzurteil
       einschränkend ausgelegt. Niemand dürfe für Vorbereitungshandlungen bestraft
       werden, der nur vage überlegt, einen Anschlag zu verüben. „Bedingter
       Vorsatz“ genüge also nicht, so die Richter. Erforderlich sei vielmehr „dass
       der Täter bereits fest entschlossen ist, später eine schwere
       staatsgefährdende Gewalttat zu begehen“. Die geplante Tat müsse zumindest
       „in Umrissen konkretisiert“ sein. Im konkreten Fall hatte ein Islamist mit
       Chemikalien in seiner Küche experimentiert und dabei eine Explosion
       ausgelöst, die ihn selbst schwer verletzte. Bei der Reise in die
       IS-Kampfgebiete und der Teilnahme an IS-Ausbildungen dürfte der geforderte
       Vorsatz in der Regel gegeben sein.
       
       Das Innenministerium prüft derzeit eine Verschärfung des Ausweisrechts. Da
       der Personalausweis (anders als der Reisepass) nicht entzogen werden kann,
       reisen Islamisten häufig mit diesem Papier in die Türkei, und von dort ist
       es leicht, nach Syrien zu kommen. Deshalb kann künftig wohl im
       Personalausweis von Personen, die als gefährlich gelten, ein Vermerk
       angebracht werden, dass der Ausweisinhaber Deutschland nicht verlassen
       kann. Diese Überlegungen bestanden schon vor der UN-Resolution. Die
       Opposition lehnt Gesetzesverschärfungen ab. „Wenn die geltenden Gesetze
       richtig angewendet werden, müssen keine neuen geschaffen werden“, sagte
       Irene Mihalic (Grüne).
       
       25 Sep 2014
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Resolution-des-UN-Sicherheitsrates/!146651/
 (DIR) [2] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/is-islamischer-staat-maas-erwaegt-schaerfere-strafen-gegen-extremisten-a-993693.html
       
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